Marti Samira · Nationalrat · 2026-04-29
Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-04-29
Wortprotokoll
Ich kann es kurz machen: Die SP-Fraktion folgt in allen Punkten der Mehrheit. Wichtig ist für uns, dass die elektronische Kommunikation für die Versicherten freiwillig bleibt; dies wird auch so sein. Zudem begrüssen wir, dass die Kommissionsmehrheit unseren Antrag unterstützt hat, wonach die Digitalisierung den Versicherten einen konkreten Nutzen im Sinne ihrer Altersvorsorge bringen soll. Namentlich der Anstieg der Beitragslücken in der AHV bereitet uns Sorgen. Mittlerweile weist fast jeder fünfte Neurentner bzw. jede fünfte Neurentnerin Beitragslücken in der AHV auf, und ein fehlendes Beitragsjahr hat direkte Konsequenzen von bis zu über 2 Prozent weniger Rente. Diese Lücken stellen unbestritten ein Problem dar. Dies zeigen auch Vorstösse aus allen politischen Lagern zu diesem Thema.
Mittels elektronischer Kommunikation können Rentenauszüge häufiger, kostengünstiger, proaktiv, besser verständlich und im besten Fall sogar interaktiv zur Verfügung gestellt werden. Damit lässt sich auch das Wissen und die Kompetenz im Umgang mit der eigenen Altersvorsorge stärken. Dieser vereinfachte Zugang zu den Rentenauszügen steht allerdings nur jenen Versicherten offen, die auf elektronische Kommunikation umstellen. Dies kann, selbstverständlich ohne Zwang, im besten Fall auch einen positiven Anreiz zur Nutzung dieser Plattform darstellen.
Dann möchte ich einige Worte zur Minderheit Rechsteiner Thomas sagen. Deren Konzeptantrag befasst sich mit der Frage der Datenbekanntgabe zwischen den verschiedenen Versicherungen, nämlich AHV, IV, UVG und MVG, zur Koordination ihrer Leistungen, zur Abklärung der Versicherungspflicht sowie zum Festsetzen der Prämien oder der Rente. Aktuell erfolgen solche Abfragen punktuell und nicht automatisiert, auch aus Datenschutzgründen. Es ist unbestritten, dass die Digitalisierung hier einen wichtigen Beitrag zur Vereinfachung der Abläufe leisten kann. Der vorliegende Antrag verlangt jedoch eine vollständige Übergabe der Daten. Die Unfallversicherung erhielte automatisiert Zugriff auf sämtliche Daten der ersten Säule, was im Hinblick auf das Prinzip der Datensparsamkeit heikel ist und zudem zu Problemen mit dem Datenschutzgesetz führt, das Sie hier verabschiedet haben.
Es ist heute nicht abschliessend klar, auch dies konnte in der Kommission nicht dargelegt werden, welche Daten die verschiedenen Versicherungen in der Praxis konkret voneinander benötigen. Derzeit arbeiten die zuständigen Stellen mit allen beteiligten Akteuren an einer Kartografie der Datenflüsse zwischen der ersten Säule und den übrigen Sozialversicherungen sowie innerhalb der ersten Säule. Es erscheint sinnvoll, diese Arbeiten abzuwarten. Der Minderheitsantrag Rechsteiner Thomas käme hingegen einem Blankocheque für sämtliche Datenflüsse gleich, bei denen heute weder klar ist, ob sie überhaupt notwendig sind, noch, ob sie aus datenschutzrechtlicher Sicht verhältnismässig sind. Um gleichzeitig eine medienbruchfreie Kommunikation sicherzustellen, erachten wir es als sinnvoll, diese Arbeiten abzuwarten und [PAGE 759] anschliessend zu prüfen, ob gegebenenfalls gesetzlicher Handlungsbedarf besteht oder nicht, dann jedoch gezielt auf die konkreten Bedürfnisse der Sozialversicherungen aus dem Alltag ausgerichtet und unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes.
In diesem Sinne bitte ich Sie, in allen Punkten der Mehrheit zu folgen.