Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2003-10-02
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-10-02
Wortprotokoll
Nach dem bisherigen Verlauf des Sparprogrammes habe ich keine Skrupel, Ihnen diesen Eventualantrag zu stellen. Er ist identisch mit dem Einzelantrag Brun und mit dem Beschluss des Ständerates, dessen Zahlen - ich mache Sie darauf aufmerksam - in der Fahne falsch sind; Sie sehen das in der Fussnote.
Ich habe mich bisher - und werde das auch weiterhin tun - für einen sparsamen Finanzhaushalt und für geordnete Finanzen ausgesprochen. Bei einem kürzlich erfolgten Besuch in Litauen konnte ich als Beweis das wieder finden, was man aus der Geschichte ebenfalls entnehmen kann: Zerrüttete Staatsfinanzen treffen vorab die ländlichen Gebiete. Das ist auch so in Litauen: Obschon das ganze Volk arm ist, am ärmsten ist die Landbevölkerung.
Ich mache es kurz: Es ist klar, dass wir von der Landwirtschaft diesen vom Bundesrat aus Spargründen vorzunehmenden zusätzlichen Marktstützungsabbau - es sind ja schon Marktstützungsabbaumassnahmen in der "Agrarpolitik 2007" vorgesehen - akzeptieren. Wir akzeptieren auch die Kürzung der Strukturverbesserungsmassnahmen. Wir akzeptieren auch, dass Sie, wie der Ständerat, bei Ziffer 14a Artikel 70 Absatz 5 Buchstabe d streichen, für vier Jahre ausser Kraft setzen; das bringt bei den Direktzahlungen Einsparungen von viermal 30 Millionen Franken.
Nun sind aber für das Jahr 2005 noch zusätzliche Einsparungen bei den Direktzahlungen in der Höhe von 50 Millionen Franken und für das Jahr 2006 in der Höhe von 57 Millionen Franken vorgesehen. Ich habe das Bundesamt für Landwirtschaft beauftragt, folgende Frage abzuklären: Wenn ich keinen generellen Abbau der Grunddirektzahlungen will, welche Summe muss die Landwirtschaft zusätzlich einsparen? Es zeigt sich, dass es etwa 15 Millionen Franken im Jahr 2005 und 22 Millionen Franken im Jahr 2006 braucht. Es geht also darum, zu verhindern, dass diese Direktzahlungen bei sämtlichen Bauern im Emmental, bei den kleinen Bauern im Berggebiet gekürzt werden müssen. Es geht um einen Verzicht auf den Sparbetrag von zweimal 35 Millionen Franken. Das ist der Inhalt meines Antrages. Eine allfällige Lücke, die sich ergibt, ist bei den Sparmassnahmen "abzufangen", innerhalb der 38 Vernehmlassungen, die zurzeit in Bearbeitung sind und die sich aus der Revision des Landwirtschaftsgesetzes ergeben.
Ich habe Ihnen hier an diesem Pult in Bezug auf Käsewerbung im Ausland - mit einem Budget von 52 Millionen Franken und entsprechenden Streuverlusten, wenn man in Gebieten Fernsehwerbung macht, wo es gar keine Läden gibt, wo man Emmentaler Käse kaufen kann - gesagt, dass dort ein Sparpotenzial vorhanden ist. Ich dränge darauf, dass man das nun im Rahmen dieser Vernehmlassung korrigiert. Aber ich halte es für angebracht - zumutbar -, dass wir bei den Grunddirektzahlungen gegenüber den Bauern keinen Vertragsbruch begehen. Ich will das verhindern.
Herr Bundesrat Villiger hat sich in der Kommission erfolgreich für den Teuerungsausgleich seines Personals gewehrt. Wir haben ja nicht immer die gleiche Linie. Aber wenn Sie schon für Ihr Personal innerhalb dieses Sparpaketes den Teuerungsausgleich sicherstellen wollen, dann geben Sie mir vielleicht auch das Recht, die vorgesehenen Kürzungen bei den direkten Einkommen aus den Verträgen, die Sie mit der Landwirtschaft abgeschlossen haben, zu bekämpfen.
Ich bitte Sie also, dem Beschluss des Ständerates und meinem Eventualantrag zuzustimmen.