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Töngi Michael · Nationalrat · 2026-04-30

Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2026-04-30

Wortprotokoll

Vielleicht erinnern Sie sich noch, wie vor 25 Jahren in einer Welle von Fremdenfeindlichkeit und Nationalismus in vielen Gemeinden und Kantonen die Einbürgerungen erschwert wurden. In meinem Kanton, dem Kanton Luzern, hatte die Gemeinde Emmen, mit doch 26[NB]000 Einwohnerinnen und Einwohnern, entschieden, über Einbürgerungen sei an der Urne zu entscheiden. Die Unterlagen waren dicke Bücher, es mussten sich hundert Personen präsentieren. Es ist nicht ganz erstaunlich, dass diese Einbürgerungen reihenweise abgelehnt wurden. Auch nicht so erstaunlich ist, dass vor allem Leute aus Ex-Jugoslawien abgelehnt wurden. Es war ganz klar, dass an der Urne nach Nationalität entschieden wurde.

Diesem unwürdigen Schauspiel musste das Bundesgericht 2003 ein Ende setzen. Die Politik war unfähig dazu. Das Bundesgericht hat glücklicherweise Schluss gemacht mit dieser unwürdigen Präsentation, mit dieser Willkür, mit diesem "Daumen hoch" und "Daumen runter", wie es gemacht wurde. Leider ist aber die Willkür nicht aus diesen Verfahren verschwunden. Die letzten Fälle, über die die Zeitungen berichtet haben, zeigen, dass jemand nicht eingebürgert wurde, weil er den Kantonsrat in seiner Wohngemeinde nicht kannte - oh, wie schlimm. Jemand konnte angeblich zu wenig Bekannte in seiner Wohngemeinde aufzählen; jemand muss gesagt haben, er lasse sich einbürgern, weil er für sich selber Vorteile sehe. Oh, wie schlimm, ein verwerfliches Argument: Ich habe einen Vorteil, wenn ich mich einbürgern lasse. Das waren Gründe, über die man in der Zeitung lesen konnte.

Leider haben wir nicht nur diese Willkür, wir haben mit der letzten Revision des Bürgerrechtsgesetzes auch die Einbürgerungskriterien verschärft: Man kann sich nur noch mit einer Bewilligung C einbürgern lassen. Sie wissen alle, dass viele Menschen aus ganz unterschiedlichen Gründen beim B hängenbleiben. Zum Teil ist auch das in den Kantonen recht willkürlich; man bleibt beim B und kann sich nicht einbürgern lassen. Auch die Kinder dieser Leute können es nicht, sie müssen dann als Erwachsene nochmals eine gewisse Frist abwarten. Das ist alles sehr mühsam und ungerecht.

Diese strengen Massstäbe und diese Willkür im Entscheid sind geprägt von der Haltung, dass der Schweizer Pass etwas ganz Besonderes sei. Das macht die Leute, die sich einbürgern lassen wollen, zu Bittstellerinnen und Bittstellern. Wir haben vorhin von Kollege Egger gehört - ich glaube, er ist nicht mehr hier -, wie wahnsinnig speziell unsere Demokratie, wie einzigartig unser Land sei. Ich glaube, wir dürften in dieser Debatte darüber, wie wahnsinnig speziell wir als Schweiz seien, auch einmal ein bisschen Luft rauslassen. Dieses Gefühl, wir seien einzigartig und speziell, führt auf der einen Seite zu einer Überhöhung, die auf der anderen Seite eben auch etwas Erniedrigendes hat.

Wahrscheinlich haben alle in diesem Saal einmal den Film "Die Schweizermacher" gesehen. Wir haben darüber gelacht, aber eigentlich ist es keine Komödie, sondern eine Tragödie. Ich finde, wir haben bis heute sehr wenig daraus gelernt. Ich finde, wir sollten uns auch nichts vormachen: Der Schweizer Pass ist für viele nicht mehr so attraktiv, wie er es einmal war. Wir haben auch das Problem, dass diese langen und unsicheren Verfahren, bei denen man am Schluss nicht weiss, was passiert, Leute davon abschrecken, überhaupt Schweizerin oder Schweizer zu werden. Dies schadet der Teilhabe an unserer Demokratie.

Die Demokratie-Initiative bietet die Chance, die Vorgaben für eine Einbürgerung zu vereinfachen, zu vereinheitlichen, von Willkür zu befreien. Sie ermöglicht mehr Menschen die Einbürgerung. Sie bietet aber auch die Chance, dass mehr Menschen dieses Angebot annehmen.

Deshalb unterstütze ich diese Initiative mit Überzeugung.