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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-10-02

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-10-02

Wortprotokoll

Gestützt auf das Waldgesetz unterstützt der Bund die Waldpflege im Nutz- und im Schutzwald. Im Rahmen des Entlastungsprogrammes beantragt Ihnen nun der Bundesrat, die für das Jahr 2006 eingestellten 180 Millionen Franken um 50 Millionen Franken zu kürzen. Diese Kürzung erfolgt durch zwei Schritte: erstens durch eine Reduktion der kantonalen Zahlungskontingente von 25 Millionen Franken im Jahre 2006 - das finden Sie in Ziffer 7 Artikel 4a Absatz 1 Ziffer 30 der Vorlage 1 -; zweitens durch ein Streichen von Subventionstatbeständen, wodurch 2006 weitere 25 Millionen Franken eingespart werden. Dafür ist eine Änderung des Waldgesetzes notwendig; diese Änderung finden Sie in [PAGE 1681] Ziffer 15 der Vorlage 1, auf Seite 36f. der deutschsprachigen Fahne.

Ein wesentlicher Hinweis: Der Ständerat und die nationalrätliche Kommission wollen weniger Sparmassnahmen beim Schutzwald, dessen Bedeutung sich in den vergangenen Jahren klar gezeigt hat. Ich bedaure, dass dieser Wille des Ständerates und Ihrer Kommission im gestrigen Beitrag in der Sendung "10 vor 10", der ganz offensichtlich Stimmung gegen diese Entlastungsmassnahme machte, keinen Niederschlag fand. Die Änderung des Waldgesetzes betrifft den Schutzwald schon gar nicht, anders als beim Sparauftrag. Hier sollen aber die Kürzungen geringer ausfallen, um zwischen 5 und 8 Millionen Franken jährlich. Die für den Nutzwald vorgesehenen Mittel werden um über 50 Prozent gekürzt, jene für den Schutzwald noch um 17 Prozent. Eine weiter gehende Reduktion der Subventionen für den Schutzwald hätte die Verfassung nicht zugelassen.

Der Kommission scheinen diese Kürzungen angemessen, vor allem mit der Ausnahme des Schutzwaldes, mit der gerechtfertigten Bevorzugung des Schutzwaldes, was wir so korrigiert haben. Wir haben diesen Antrag mit 14 zu 3 Stimmen verabschiedet. Ich bitte Sie, dem zu folgen.