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Bäumle Martin · Nationalrat · 2026-04-30

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-04-30

Wortprotokoll

Herr Präsident, Herr Bundesrat in Stellvertretung von Herrn Albert Rösti - ich freue mich, dass Sie bei uns sind -, meine Damen und Herren, mit der heutigen Vorlage schlägt Ihnen Ihre Kommission vor, einen Fehler in der Gesetzgebung mit einer Präzisierung zu korrigieren. Die UREK des Ständerates unterstützte das Ausarbeiten einer Vorlage ebenfalls.

Zum Hintergrund: Gestützt auf die Geschichte der Jahre 2021/22 mit den explodierenden Strompreisen haben wir in den Räten im Mantelerlass beschlossen, dass sich die Verteilnetzbetreiber in Zukunft gegen Marktpreisschwankungen absichern müssen. Wir haben ihnen vorgeschrieben, dass sie strukturiert beschaffen müssen. Das war früher nicht der Fall. Der geltende Artikel 6 StromVG erlaubt es den Grundversorgern aber nicht ausdrücklich, diese Wiederverkäufe anzurechnen, obwohl sie ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil desselben Artikels, der strukturierten Beschaffungen sind. Den Grundversorgern entstehen durch diese neue Situation, dadurch, dass der Artikel eigentlich unvollständig ist, Verluste in Millionenhöhe. Schätzungen, die gemacht wurden, zeigen, dass in den Jahren 2022 bis 2025 Verluste von 300 bis 450 Millionen Franken entstanden. Das schwächt sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch die Investitionsfähigkeit der Grundversorger.

Zudem könnten negative Anreize entstehen. Es besteht nämlich die Gefahr, dass die Grundversorger ihre Beschaffungen sehr kurzfristig oder viel kurzfristiger tätigen, weil sie Verkäufe und damit verbundene Verluste vermeiden wollen. Solche könnten sie an die Konsumenten weitergeben. Das hätte am Ende signifikante Auswirkungen und höhere Kosten für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher zur Folge - natürlich nur in der Grundversorgung. Die vom Gesetzgeber gewünschte Preisstabilität für die Haushalte wäre nicht mehr gewährleistet.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden nun die Kosten für sämtliche für die Beschaffung notwendigen Transaktionen anrechenbar, sodass Verluste, aber auch Gewinne eingerechnet werden können. Die Präzisierung des Artikels spricht zuletzt von Nettokosten. Gleichzeitig ist aber dafür zu sorgen, dass keine neuen Fehlanreize für die Verteilnetzbetreiber entstehen, absichtlich oder aufgrund von nachlässigen oder unvollständigen Prognosen zu hohe Mengen zu beschaffen und die dadurch entstehenden Verluste durch kurzfristige Verkäufe am Spotmarkt an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Anrechenbar sollen deshalb nur die Kosten von notwendigen Transaktionen sein. Darum wurde der Erlass auch mit dem Passus "aller notwendigen Geschäfte" ergänzt. Das Wort "notwendig" ist zentral. Es würde sich nicht um ein notwendiges Geschäft handeln, wenn die Kosten zum Beispiel aufgrund schlechter oder unterlassener Prognosen entstehen. Die technischen Details der Kostenanrechnungen, die Sie dem Berichtsentwurf entnehmen, sollen auf Grundlage dieser Systeme dann in der Verordnung festgelegt werden.

Im Vorfeld zu dieser Vorlage gab es verschiedene Vorgespräche, insbesondere auch mit dem Bundesamt für Justiz. Dabei waren sich alle einig, dass sich hier ein Fehler eingeschlichen hat, der zu korrigieren sei. Dies sei aber nicht via Verordnung möglich, sondern es brauche eine Präzisierung im Gesetz, weil wir das damals auch bei der Beratung nicht so genau in den Materialien festgehalten hatten. Dies wird mit dieser Vorlage nun umgesetzt und präzisiert.

Unter Berufung auf Artikel 3a Absatz 1 Buchstabe b VlG verzichtete die Kommission auf eine Vernehmlassung. Die Kostenanrechnung wurde im Rahmen der parlamentarischen Diskussion zur Änderung des Energiegesetzes vom 30.[NB]September 2016 bereits eingehend analysiert. Die derzeitige Auslegung entspricht, wie gesagt, nicht der Absicht des Gesetzgebers. Und es handelt sich für die Kommission um eine geringfügige gesetzliche Präzisierung, weshalb sie auf eine Vernehmlassung verzichtet hat.

Die UREK-N beantragt Ihnen Eintreten und Zustimmung zu dieser Vorlage. Die UREK-N ist mit 17 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten und hat ihr am Ende mit 17 zu 8 Stimmen zugestimmt. Der Bundesrat unterstützt die Vorlage in seiner Stellungnahme ebenfalls.

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