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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2003-10-02

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-10-02

Wortprotokoll

Bei der Beratung dieses Artikels - sei es in der Kommission oder nun im Rat - zur Reduktion der Ausgaben bei "Energie Schweiz" fällt auf, dass die Sparvorschläge des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit nicht nur sehr einseitig ausfallen, sondern ohne Rücksicht auf die ausgelösten Investitionen erfolgen. Es käme in der Tat keinem Unternehmen, welches eine Restrukturierung durchziehen muss, in den Sinn, in den erfolgreichen Abteilungen Streichungsanträge zu stellen. Aber was wir hier tun, geht genau in diese Richtung.

In der laufenden Debatte streicht Bundesrat Villiger immer wieder die Notwendigkeit der Opfersymmetrie hervor. Im Energiebereich fällt aber auf, dass nur bei den einheimischen Energien, nicht aber bei den ausländischen Energieträgern wie Fusions- und Nuklearenergie gespart wird, obwohl diese bisher über 3,46 Milliarden Franken aus der Bundeskasse erhalten. Eine derart einseitige Massnahme findet keine Verfassungsgrundlage. Denn einerseits widerspricht sie dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit beim rechtsstaatlichen Handeln gemäss Artikel 5 Absatz 2 der Bundesverfassung. Anderseits gibt es im gesamten Bundesprogramm kein marktwirtschaftlich erfolgreicheres Programm, welches mit so geringen Mitteln eine so hohe multifunktionale Wirkung zeitigt.

Mit meinem Minderheitsantrag will ich nicht nur dieses Programm retten, sondern einen konstruktiven Beitrag zur kommenden Debatte über die CO2-Abgabe leisten. Wir blicken auf einen wunderschönen, sehr heissen Sommer und Spätsommer zurück. Doch gerade die Klimaerwärmung sollte uns zum Handeln veranlassen, wenn wir die Klimaziele, die im Energie- und CO2-Gesetz und im Kyoto-Protokoll festgehalten sind, erreichen wollen. Der Bundesrat hält dann in Bezug auf "Energie Schweiz" auch fest, ich zitiere ihn aus seiner Botschaft: ".... nimmt die Wirkung von Jahr zu Jahr zu; sie muss jedoch noch wesentlich gesteigert werden, damit die Ziele erreicht werden können." Der Bundesrat anerkennt nicht nur die Wirkung des mit bescheidenen Mitteln finanzierten Programmes "Energie Schweiz", sondern verlangt auch eine wesentliche Steigerung der Wirkung in der Zukunft. Auch weiss der Bundesrat, dass das Programm in Bezug auf die geplante CO2-Abgabe positive Wirkungen zeitigt. So stellt er selber in der bereits erwähnten Botschaft fest: "Eine CO2-Abgabe ist vor allem im Treibstoffbereich erforderlich. Sie kann umso tiefer angesetzt werden, je grösser die Wirkung von Energie Schweiz ist."

Was will ich mit meinem Minderheitsantrag?

1. Selbstverständlich will ich das Programm "Energie Schweiz" in der heutigen Ausgestaltung aufrechterhalten.

2. Die Minderheit will, dass die Zielsetzungen der schweizerischen Energie- und Klimapolitik unverändert bleiben.

3. Daher schlagen wir als Ersatz neben einer CO2-Abgabe regulatorische Massnahmen und eine zweckgebundene Abgabe auf nichterneuerbaren Energien vor.

4. Wir können eine entsprechend tiefere CO2-Abgabe vorschlagen.

5. Wir schlagen Ihnen eine etwas höhere zweckgebundene Lenkungsabgabe auf nichterneuerbaren Energieträgern vor als der Bundesrat. Er hatte in der Vernehmlassung eine Lenkungsabgabe von 0,04 Rappen vorgeschlagen. Wir schlagen Ihnen nun eine Lenkungsabgabe von 0,1 Rappen vor. Somit generieren wir etwa 150 Millionen Franken pro Jahr - das sollte eigentlich dem Bundesrat recht sein, nachdem wir unser Sparziel nicht erreichen - und nähern uns dem Betrag von etwa 170 Millionen Franken, den wir dem Volk 1990 versprochen haben.

Mit dieser höheren Abgabe von 0,1 Rappen soll nicht nur das Programm "Energie Schweiz" finanziert werden, sondern auch die verstärkte Holznutzung ermöglicht werden. Holz ist CO2-neutral, das wissen wir. Wir müssen hier ansetzen, das heisst beim einheimischen Holz. Schliesslich profitieren zahlreiche einheimische Unternehmen von diesen Investitionen. Die vorgeschlagene Lösung ist somit KMU-freundlich. Gleichzeitig sieht aber Absatz 6 vor, dass wir Erleichterungen für jene Unternehmen vorsehen, die im Produktionsprozess in einem hohen Masse auf nichterneuerbare Energien angewiesen sind.

Fazit: Dieser ökologisch und finanzpolitisch nachhaltige Antrag für nichterneuerbare Energieträger macht aus der finanziellen Not des Bundes eine Tugend. Dank den verursachergerechten Beiträgen für "Energie Schweiz" kann die Bundeskasse die bisher geleisteten Beiträge von 55 Millionen Franken einsparen, sobald die vorgeschlagenen Bestimmungen in Rechtskraft erwachsen sind. Diese Chance für die Bundesfinanzen, für die Industrie und für die KMU, für den Werkplatz Schweiz, für unsere Einwohnerinnen und Einwohner und für die Umwelt dürfen wir uns heute nicht entgehen lassen.

Schliesslich möchte ich erwähnen, dass der gleich lautende Antrag im Ständerat nur ganz knapp die Hürde verpasst hat. Er wurde mit 20 zu 19 Stimmen in einer zweiten Abstimmung abgelehnt, dies nach Wiederholung der ersten Abstimmung.

Ich bitte Sie inständig, meiner Minderheit zu Ziffer 7a, Energiegesetz, zuzustimmen.