Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2026-06-01
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-01
Wortprotokoll
Um was geht es bei der Vorlage? Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, also Unternehmerinnen, Unternehmer, die klassischen "Gwerbler", wie wir sie auf Schweizerdeutsch bezeichnen, bezahlen heute Beiträge an die Arbeitslosenversicherung - jeden Monat, wenn sie ihren Lohn erhalten. Wenn der Versicherungsfall eintritt, sprich die Arbeitslosigkeit, erhalten sie in gewissen Konstellationen während längerer Zeit aber keine Leistung, obwohl sie faktisch arbeitslos sind.
Es ist in beiden Räten anerkannt, dass es hier Handlungsbedarf gibt. Die Kommission hat sich in der Differenzbereinigung also nicht mehr mit der Grundsatzfrage befasst, ob Handlungsbedarf vorliegt, sondern mit der Frage, welche Lösung praktikabel, missbrauchssicher und vollziehbar ist.
Sie haben es gehört: Der Nationalrat hiess den ersten Entwurf dieser Gesetzesänderung vor zwei Jahren in der Sommersession 2024 gut. Der Ständerat trat im Herbst 2024 auf die Vorlage ein, wies sie dann aber an die Kommission zurück mit dem Auftrag, eine Regulierungsfolgenabschätzung vorzunehmen, um die Missbrauchsbekämpfung zu stärken. Es wurde dabei auch ausdrücklich auf die mögliche Problematik des missbräuchlichen Konkurses hingewiesen, was danach jedoch kein Thema mehr war.
Die ständerätliche Kommission erfüllte ihren Auftrag und liess eine Regulierungsfolgenabschätzung erstellen; sie nahm diese im November 2025 zur Kenntnis und führte anschliessend Anhörungen durch. Es wurden die Kantone, die Vollzugsstellen, die Arbeitslosenkassen wie auch die Betreibungs- und Konkursämter angehört. Die Kantone und die Vollzugsstellen äusserten Vorbehalte. Sie bevorzugen den Status quo, weil sie sich vor höheren Kosten fürchten; sie wiesen auf einen möglichen zusätzlichen administrativen Aufwand sowie Rechtsunsicherheit hin. Der Ständerat und Ihre vorberatende Kommission sehen das anders.
Zum Punkt der Rechtsunsicherheit: Heute herrscht tatsächlich Rechtsunsicherheit. Wenn Sie arbeitslos werden und Sie sich in einer arbeitgeberähnlichen Position befinden, haben Sie keine Ahnung, ob Sie nun Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben oder nicht. Mit dieser Gesetzesanpassung legen wir klar fest, ab wann man nicht mehr in einer arbeitgeberähnlichen Stellung ist bzw. ab wann man entsprechend Arbeitslosenentschädigung erhält oder eben nicht erhält.
Die Kosten basieren auf einer Regulierungsfolgenabschätzung. Es muss deutlich gesagt sein, dass heute nicht klar ist, wie viele Personen überhaupt in arbeitgeberähnlicher Stellung sind - das ist eine Schätzung. Man weiss auch nicht, wie viele von ihnen überhaupt arbeitslos sind - das ist ebenfalls eine Schätzung. Diese Zahlen sind also mit Vorsicht zu geniessen. Am teuersten wäre es aber, das besagt auch die Regulierungsfolgenabschätzung, wenn man diese Menschen von der Beitragspflicht befreien würde. Das würde etwa 1 Milliarde Franken pro Jahr kosten und hätte wahrscheinlich zur Folge, dass alle anderen höhere Beiträge bezahlen müssten.
Besonders spannend ist die Einschätzung der Betreibungs- und Konkursämter. Sie machten nämlich geltend, dass der heutige Zustand eine geordnete Liquidation erschweren kann. Wer seine Gesellschaft seriös liquidieren und als Organ Verantwortung übernehmen will, läuft Gefahr, gerade deshalb keine Arbeitslosenentschädigung zu erhalten. Wer hingegen einfach die Gesellschaft verlässt, kann unter Umständen schneller einen Anspruch geltend machen. Das ist aus Sicht der Konkursämter nicht im Sinne der Gläubiger.
Die Variante des Nationalrates gestaltet den Anspruch breiter und setzt stark auf die nachträgliche Missbrauchskontrolle. Die Ständeratsvariante wählt einen anderen Weg. Sie prüft stärker ex ante, also vor dem Bezug der Arbeitslosengelder. Sie unterscheidet dabei aber zwischen einer Gesellschaft in Liquidation und einer Gesellschaft, die noch nicht in Liquidation ist.
Der Kern der Vorlage sieht Folgendes vor: Man hat grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn kein Anstellungsverhältnis mehr herrscht, wenn man also arbeitslos ist, wenn man mindestens zwei Jahre lang im Betrieb angestellt war und sich die Gesellschaft in Liquidation befindet - wenn man also quasi aufgegeben hat. Befindet sich die Gesellschaft jedoch nicht in Liquidation, so hat man nur dann Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn man bei einer Aktiengesellschaft mit weniger als 50 Prozent finanziell am Betrieb beteiligt ist bzw. als Gesellschafter bei einer GmbH weniger als ein Drittel der Stimmrechte besitzt.
Die Idee dahinter ist folgende: Wenn die Gesellschaft weiterhin bestehen soll und man die Mehrheit an der Gesellschaft besitzt, dann glaubt man offensichtlich an den Erfolg der Gesellschaft - also soll man auch keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Wenn man aber einen Minderheitsanteil hat und mit dem Mehrheitseigner vielleicht im Streit auseinandergeht, dann darf es nicht sein, dass man in der Stellung als arbeitgeberähnliche Person gefangen ist und keine Arbeitslosenentschädigung erhält, obwohl man faktisch arbeitslos ist.
Die Kommission beantragt, überall dem Ständerat zu folgen, auch was die Wartefrist betrifft, und keine Differenz mehr zu schaffen.
Ich komme zum Schluss. Die Kommission anerkennt, dass es um eine Abwägung geht. Potenzieller Missbrauch muss verhindert werden, und das unternehmerische Risiko darf nicht auf die Arbeitslosenversicherung überwälzt werden; das ist für uns alle klar. Es ist aber stossend, wenn Menschen Beiträge bezahlen, Verantwortung übernehmen und im konkreten Versicherungsfall trotzdem zwischen allen Stühlen stehen. Die Variante des Ständerates ist ein tragfähiger Kompromiss. Diese Variante geht das Anliegen gezielter an als die Nationalratslösung, ist näher am bestehenden System, enthält klare Schranken gegen Missbrauch und ermöglicht eine praktikable Umsetzung.
Zum vermutlichen Schluss dieser Debatte gestatten Sie mir bitte noch ein paar persönliche Worte. Gut sechs Jahre nachdem ich diese parlamentarische Initiative eingereicht habe, sind wir wahrscheinlich auf der Zielgeraden. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen in National- und Ständerat, welche diese Vorlage gegen den anfänglich sehr starken Widerstand des Bundesrates aufgegleist haben. Ich danke aber auch der Verwaltung, welche nach dem Eintreten des Ständerates auf die Vorlage sehr konstruktiv an einer praktikablen Lösung mitgearbeitet hat. Ich danke allen Menschen aus Gesellschaft und Wirtschaft, welche seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, für eine faire Lösung gekämpft haben. Ich bin froh, wenn diese Ungerechtigkeit endlich ein Ende findet.