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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-06-02

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-06-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat steht diesem Vorstoss kritisch gegenüber, und zwar aus folgenden Gründen.

Zunächst kann die Finma Normen einzig erlassen, wenn das Parlament oder der Bundesrat der Finma die Kompetenz einräumt, Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung vorzunehmen. Dabei kann die Finma grundsätzlich Bestimmungen fachtechnischen Inhalts von untergeordneter Bedeutung erlassen. Namentlich hat das Parlament es damit selbst in der Hand, ob es solche Kompetenzen gewähren will oder nicht. Anders als Verordnungen dienen Rundschreiben der Finma ausschliesslich der Rechtsanwendung und dürfen keine rechtsetzenden Bestimmungen, eben gerade keine Normen, enthalten. Vielmehr geht es um die transparente Darlegung einer bereits etablierten Praxis im Rahmen der Aufsicht, die die Finma gemäss dem Willen des Parlamentes selbstständig und unabhängig ausübt. Die verlangte Konsultationspflicht erscheint daher widersprüchlich.

Verordnungen und Rundschreiben der Finma einerseits und Verordnungen des Bundesrates andererseits sind nicht ohne Weiteres vergleichbar; auch die Sprecherin der Minderheit hat das gesagt. Zudem gehen die Forderungen der Motion weiter als das bestehende Konsultationsrecht des Parlamentes bei Bundesratsverordnungen. Erstens fokussiert das Konsultationsrecht des Parlamentes bei Bundesratsverordnungen auf wichtige Verordnungen des Bundesrates. Die vorliegende Motion verlangt die Konsultation für sämtliche Finma-Verordnungen oder Finma-Rundschreiben. Zweitens fordert die Motion eine eigentliche Konsultationspflicht der Finma, während es im Verhältnis zum Bundesrat ein Konsultationsrecht ist.

Was schliesslich die Normenkontrolle an sich anbelangt, obliegt diese aufgrund der Gewaltenteilung gemeinhin den Gerichten. Die Unabhängigkeit ist für die Finanzmarktaufsicht und damit für die Stabilität und Integrität des Finanzplatzes von zentraler Bedeutung. Dem Parlament stehen bereits heute Instrumente zur Verfügung, um die Finma zu steuern. Insbesondere untersteht die Finma der Oberaufsicht des Parlamentes, und sie muss auch den Aufsichtskommissionen Rede und Antwort stehen.

Ich bitte Sie deshalb im Namen des Bundesrates, diese Motion abzulehnen.