Hegglin Peter · Ständerat · 2026-06-02
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-02
Wortprotokoll
Die Motion 25.3231 wurde vom Ständerat am 18.[NB]Juni 2025 mit 17 zu 14 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Sie fordert, dass die im Rahmen des RAUS-Programms gewährten Ausläufe auch innerhalb des Stalls stattfinden können. Bei Ställen, bei welchen ein Teil des Dachs baulich entfernt wurde, die aber ansonsten geschlossen sind, soll ebenfalls ein Auslauf im Freien geltend gemacht werden können.
Das RAUS-Programm verlangt echte Auslaufbedingungen im Freien. Dazu gehören unter anderem auch visuelle und klimatische Aussenanreize. Gemäss Aussage des Bundesamtes für Landwirtschaft sind, seit das RAUS-Programm existiert, sogar sogenannte Auslaufflächen in Gebäuden nicht RAUS-konform. Das RAUS-Programm umfasst jährliche Beiträge in Höhe von 149 Millionen Franken, und es geniesst auch bei der Bevölkerung eine grosse Glaubwürdigkeit.
In der Vergangenheit haben einige Vollzugsstellen, Kontrollorgane oder Landwirtschaftsberater die gesetzliche Grundlage aber nicht korrekt umgesetzt und in einigen Fällen Bauten bewilligt, mit denen Betriebe Beiträge erhalten haben, obwohl sie die entsprechenden baulichen Vorschriften nicht einhielten. Es ist verständlich, dass sich für die entsprechenden Betriebe Unsicherheiten ergaben und die Betroffenen mit Problemen konfrontiert waren. Das BLW hat aus diesen Gründen geprüft, ob solche Betriebe - mit Auslaufflächen innerhalb der Gebäude -, die während einer bestimmten Zeit Beiträge erhalten haben, als konform anerkannt werden können und somit Anspruch auf RAUS-Beiträge haben. Die rechtliche Beurteilung ergab, dass das die Verwaltung selbst nicht umsetzen kann und es keine entsprechende Rechtsgrundlage gibt.
Der Nationalrat hat die Motion am 10.[NB]März 2026 mit 153 zu 37 Stimmen bei 1 Enthaltung abgeändert, indem er sie mit einer Besitzstandswahrung ergänzt hat. Er möchte, dass Betriebe, die innerhalb des Zeitraums von 2018 bis 2024 entsprechende Ställe gebaut haben, nicht sofort bauliche Anpassungen vornehmen müssen und dass den betroffenen Betrieben die Beträge weiterhin gewährt werden.
Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion Müller Damian in ihrer ursprünglichen Form beantragt. Falls die abgeänderte Motion aber Zustimmung findet, wird er sie umsetzen und die betroffenen Betriebe von der Ausnahme profitieren lassen. Der Kommission ist es wichtig, dass diese Motion nicht zu einem Präzedenzfall wird und dass keine Verwässerung des RAUS-Programms zugelassen wird.
Es sind Fehler passiert, was sehr unschön ist. Das Vorgehen ist in der Tat unschön, aber die Kantone haben entsprechende Projektbewilligungen erteilt.
Aus diesen Überlegungen empfehle ich Ihnen namens der Kommission die Annahme der geänderten Motion. Die Kommission fällte diesen Entscheid mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung.