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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-06-02

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-06-02

Wortprotokoll

Sie haben es gesehen: Der Bundesrat ist mit diesem Postulat einverstanden, einfach deshalb, weil eine umfassende Überprüfung des Lastenausgleichs im nächsten Wirksamkeitsbericht sowieso stattfindet, unabhängig von diesem Postulat. Der Lastenausgleich berechnet sich aufgrund von Indikatoren, die seit Beginn des neuen Finanzausgleichs im Jahr 2008 verwendet werden. Insbesondere die Berechnung des soziodemografischen Lastenausgleichs hat sich in den letzten Jahren etwas verändert, hat auch Schwächen gezeigt, die temporär entschärft wurden. Im letzten Wirksamkeitsbericht hat der Bundesrat bereits angekündigt, dass er im Bericht für die Jahre 2026 bis 2029 den Lastenausgleich grundsätzlich überprüfen wird. Das ist ergebnisoffen. Der Bundesrat wird das ohnehin tun. Wir sind auch hier bereits an der Arbeit.