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Michel Matthias · Ständerat · 2026-06-02

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-02

Wortprotokoll

Bevor wir zu den Grundsätzen und Eckwerten kommen, noch ein Gedanke zur Gesamtsumme von 20 Millionen Franken: Wie der Bundesrat gesagt hat, waren diese 20 Millionen Franken nicht mehr bestritten. Einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins: Die Überlegung war auch, dass man ohnehin nicht warten kann oder soll, bis alle Schadenssummen bekannt sind. Es geht bei diesem Betrag nicht darum, dass der Bund die Lücken vollständig schliesst, sondern es ist, wie erwähnt, ein Anreiz, Gesamtvergleiche zu ermöglichen - und das kann man jetzt tun. 20 Millionen Franken sind eine Abschätzung, eine Art politischer Preis, ein Anreiz mit Symbolfunktion. Es gibt keine Rechnung, weshalb 1 oder 2 Millionen Franken mehr oder weniger besser oder weniger gut wären. Deshalb haben wir das so stehenlassen.

Eine zweite, vielleicht auch noch wichtige Bemerkung, das hat uns die Verwaltung ausgeführt: Es ist denkbar oder sogar geplant, dass man nicht wartet, bis der letzte Fall bekannt ist. Gerade bei Schwerverletzten ist die Komplexität hoch, wenn es darum geht, die Schadenssumme zu berechnen. Es kann durchaus sein, dass man in Kategorien Teilvergleiche anstrebt. Ich denke da zum Beispiel an eine Kategorie der von Todesfällen betroffenen Familien, an eine Kategorie, bei der die Schadensberechnung komplexer ist, oder an eine Kategorie von Schwerstverletzten, bei denen es vielleicht länger geht, bis man zu einem Vergleich kommt. Diese 20 Millionen Franken stehen auch für Teilvergleiche zur Verfügung. Es ist nicht unbedingt gesagt, dass es am Schluss einen grossen Vergleich gibt. Ich glaube, das ist noch wichtig.

Jetzt zur Hauptdiskussion: Sollen wir dem Bundesrat, den Verhandlern am runden Tisch gewisse Eckwerte mitgeben oder nicht? Die Kommission hat das mit Stichentscheid des Präsidenten bejaht. Wir haben uns diese Grundsätze von der Verwaltung geben lassen. Wir haben danach gefragt, und sie haben gesagt, anhand der Fälle Überlingen und Luxor könne man solche allgemeinen Grundsätze festlegen, immer mit dem Vorbehalt, der auch von Bundesrat Jans geäussert wurde. Es soll die Ergebnisoffenheit nicht beeinträchtigen. Es sind allgemeine Leitlinien, von denen man sagen kann, dass sie ohnehin schon ein bisschen gelten. Sie sollen hier aber nochmals klar aufgeführt werden.

Zum einen wollen wir den runden Tisch öffnen. Wir haben keine Einschränkungen gemacht, das soll der runde Tisch entscheiden. Auch die Summe haben wir jetzt einmal nach Gutdünken bemessen. Aber gewisse rechtsstaatliche Grundsätze erachten wir für die Bemessung des Bundesbeitrags im Einzelfall als wichtig. Vielleicht noch eine Klammerbemerkung: Eine Alternative wäre gewesen, dass man der Finanzdelegation die Kontrolle über den Einsatz dieser Bundesmittel übertragen hätte. Aber das wäre aufs Gleiche hinausgelaufen. Die FinDel müsste ja auch wieder Grundsätze haben, wie man den Einsatz dieser Bundesmittel kontrolliert. Wir haben deshalb gesagt: Wenn schon, schreiben wir das ins Gesetz hinein. Es soll auch ein Zeichen sein. Es wird leider auch in Zukunft irgendwann wieder Momente geben, in denen vom Bund ein Engagement dieser Art gefordert wird. Die Grundsätze sollen zeigen, dass es nicht einfach ein Freipass ist. Es gibt Leitlinien, an denen man sich orientieren muss, wenn es um die Verwendung von Steuergeldern geht - denn es sind Steuergelder.

Im Unterschied zur individuellen Entschädigung - ich komme gleich auf den Einzelantrag Chassot zu reden -, diesem Pauschalbetrag von 50[NB]000 Franken, der jedem Einzelnen, jeder Einzelnen zusteht, unabhängig von allem anderen, geht es hier darum, eine möglichst kollektive Vergleichslösung zu finden. So kann man es auch legitimieren, dass wir Steuergelder einsetzen, nämlich zur Vermeidung langwieriger Verfahren. Es reicht also nicht, dass eine einzelne Person zu einem Vergleich bereit ist und alle anderen 99 prozessieren. Die Idee ist, dass es eine kollektive Aktion ist, ein kollektiver Vergleich. Deshalb haben wir uns erlaubt, den Grundsatz des Erfordernisses einer Mehrheit hineinzuschreiben: Der Vergleich oder ein Teilvergleich muss durch eine Mehrheit der davon Betroffenen getragen werden. Eine Klammerbemerkung: Im Fall Luxor hat man die Schwelle in den Verhandlungen sogar bei zwei Dritteln angesetzt, man war also relativ streng. Wir sind jetzt mal bei einer Mehrheit geblieben.

Es ist auch ein Zeichen an die Personen am runden Tisch, dass es nicht einfach um bedingungslose Ansprüche geht, sondern um eine mit rechtsstaatlichen Grundsätzen verbundene mögliche Beteiligung des Bundes. Damit ist es auch ein gewisser Schutz des Bundes am runden Tisch.

Noch eine Bemerkung: Wir haben die Buchstaben a bis f en bloc beraten und sie mit 4 zu 4 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidiums gutgeheissen. Wir haben die einzelnen Punkte nicht herausgenommen, es gab auch keine Anträge. Deshalb wurde auch der Einzelantrag Chassot als solcher in der Kommission nicht beraten. Ich vertrete jetzt mal das ganze Paket. Man kann es auch durchaus dem Zweitrat überlassen, es vielleicht noch zu ziselieren und in der Diskussion für die Endfassung noch Justierungen anzubringen.

Deshalb bin ich im Namen der Kommission aus den genannten Gründen für dieses Gesamtpaket.