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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2026-06-03

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-03

Wortprotokoll

Wir alle hier drin haben beim Eintritt in diesen Rat auf unsere Verfassung geschworen. Ich lese Ihnen zwei Artikel vor, die in der Verfassung stehen, auf die wir geschworen oder gelobt haben.

Artikel 76, "Wasser": "Der Bund sorgt im Rahmen seiner Zuständigkeit für die haushälterische Nutzung und den Schutz der Wasservorkommen." Fakt ist, dass 30 Prozent der Wasserfassungen bereits unwiederbringlich geschlossen werden mussten. Bereits bei der Trinkwasser- und bei der Pestizid-Initiative - das ist noch nicht so lange her - waren die Wasserversorger hier und warnten: Wir können die Menschen im Land nicht mehr mit richtigem Trinkwasser versorgen. Entsprechend haben im Wasserschloss Schweiz eine Million Personen kein sauberes Trinkwasser.

Artikel 74, "Umweltschutz": "Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen. Er sorgt dafür, dass solche Einwirkungen vermieden werden. Die Kosten der Vermeidung und Beseitigung tragen die Verursacher."

Mit der Initiative, die hier vorliegt, und mit dem Gesetzentwurf, der hier vorliegt, tun wir genau das Gegenteil von dem, was in der Verfassung, auf die wir alle geschworen haben, verlangt wird. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage war eine Katastrophe. Die Wissenschaft, die Eawag, die Wasserversorger, die Umweltverbände und die Agrarverbände warnten alle. Wir reden hier von Kernaufgaben des Gewässerschutzes, des Artenschutzes und des Schutzes der Böden vor Verschmutzung.

Während wir die Trinkwasser- und die Pestizid-Initiative berieten, diskutierten wir auch einen indirekten Gegenvorschlag. Es wurde versprochen, dass wir z.[NB]B. die Nährstoffausbringung absenken, dass wir die Pestizidausbringung verringern und dass wir den Gewässerschutz erhöhen. Das machte man alles rückgängig. Alle diese Versprechungen wurden nicht eingehalten.

Im Gegenteil: Mit der jetzigen Vorlage werden wir vom Champion in Europa zum absoluten Schlusslicht. Wir werden künftig mit dieser Vorlage automatisch - Achtung: automatisch - Pestizidzulassungen aus der EU, und zwar aus allen Regionen, de facto übernehmen. Aber nicht nur das: Die Notfallzulassungen werden wir auch alle automatisch übernehmen. Was wir jedoch nicht übernehmen werden, sind die Einschränkungen, die die EU bei diesen Notfallzulassungen hat. Bei der EU gilt eine 120-Tage-Regel für Notfallzulassungen. Sie gelten zudem nur für ein bestimmtes, definiertes Gebiet und für eine definierte Kultur. Wir werden die Notfallzulassungen automatisch übernehmen - inklusive Wirkstoffe, die in der Schweiz verboten sind, und das für zwölf Monate, nicht limitiert auf ein bestimmtes Gebiet, nicht limitiert auf eine bestimmte Kultur. Das heisst, dass wir den Ausnahmefall zum Regelfall machen, und dies, obwohl die Zahl der Notfallzulassungen in der Schweiz von 9 im Jahr 2019 bereits auf 26 im Jahr 2024 gestiegen ist. Jetzt werden wir eine Inflation der ganzen Palette von Notfallzulassungen haben und werden überhaupt keine Schranke mehr haben. Im Gegenteil: Wir werden noch extrem viel laschere Vorschriften haben als die EU.

So können wir die Verfassung nicht erfüllen. Bei allem Verständnis dafür, dass die Bauern nicht gerne irgendwelche Schädlingsbefälle haben: Diese Zielkonflikte kann man auch anders regeln. Man kann das auch regeln, indem man zum Beispiel die Bauern bei einem Ernteausfall entschädigt. Aber so mit dem Holzhammer zuzuschlagen, unsere Verfassung derart mit Füssen zu treten und Probleme, die wir bei den Gewässern, im Artenschutz und bei unseren Böden haben, nicht nur nicht zu lösen, sondern auch noch dramatisch zu verschärfen, geht nicht. Ich habe mir überlegt, ob ich hier einen Auszug aus allen Artikeln zu PFAS, zu Pestizidausbringungen und dadurch verursachte Schäden auflisten soll. Da würde meine Redezeit von zehn Minuten nicht im Ansatz reichen.

Jetzt noch zu meiner Minderheit: Nochmals, es geht hier um die Regelung der Notfallzulassungen, die vom Ständerat immerhin etwas eingeschränkt wurde, im Sinne davon, dass immerhin die Umweltbestimmungen des Herkunftslandes des Pflanzenschutzmittels denen der Schweiz gleichwertig sein müssen - ob man dann "falls" oder "soweit" schreibt, ist mir eigentlich egal. Zu prüfen ist das aber doch sehr schwierig, und uns nützt es nicht wahnsinnig viel, wenn Holland, das topfeben ist, die gleichen Umweltbestimmungen hat wie die Schweiz, die topografisch komplett anders ist. Wenn ich in Holland ein Pestizid ausbringe, dann bleibt es an Ort und Stelle. Bei uns, mit unseren Steilhängen, mit unseren Hügeln, mit unseren Bergen, ist die Ausbringung und die Abschwemmung der Pestizide ungleich anders. Deshalb habe ich einen Minderheitsantrag gestellt, dass man als Einschränkung für die automatische Übernahme von EU-Notfallzulassungen verlangt, dass immerhin gleichwertige klimatische, topografische und landwirtschaftliche Bedingungen herrschen.

Wir machen hier etwas, das Tür und Tor öffnet, um unsere Umwelt wirklich dramatisch zu verschmutzen. Ich erinnere noch einmal daran: Schon allein die Vorlage ohne diese Erweiterungen und Verschärfungen in Sachen Notfallzulassungen ergab katastrophale Vernehmlassungsantworten von sämtlichen Fachpersonen, von den Kantonschemikern, von den Wasserversorgern, von der ganzen Wissenschaft. Was Sie hier tun, ist das Gegenteil von verantwortlicher Politik. Und Sie torpedieren unsere Verfassung, auf die wir hier geschworen haben. Ich finde diese Vorlage eine der "geschämigsten", die ich in diesem Parlament je erlebt habe.

Ich bitte Sie, diese Vorlage abzulehnen oder mindestens die Anträge der Minderheiten anzunehmen.