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Burkart Thierry · Ständerat · 2026-06-03

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-03

Wortprotokoll

Wir kommen zum wohl grössten Diskussionspunkt dieser Vorlage, zu den reduzierten Tarifen für Elektrofahrzeuge. Die Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen eine Abweichung sowohl von der bundesrätlichen Fassung als auch vom nationalrätlichen Beschluss. Rund um Artikel 8b stellten sich in der Kommission zwei Fragen.

Erstens: Bis wann sollen E-Fahrzeuge von der LSVA befreit bleiben? Hier erwähne ich noch einmal, dass aktuell eine positive Entwicklung in diesem Bereich stattfindet, weil die E-Fahrzeuge gänzlich befreit sind. Jetzt geht es darum, wann sie mit der LSVA belastet werden sollen. Zur Erinnerung: Der Entwurf des Bundesrates sieht die Unterstellung ab 2029 vor. Der Nationalrat möchte die Totalbefreiung bis 2031 aufrechterhalten - dann, wenn man davon ausgehen kann, dass tatsächlich eine breite Palette an Fahrzeugen vorhanden ist, nicht nur im Stückgutbereich, sondern auch bei den speziellen Nahverkehrsfahrzeugen. Ihre Kommission ist in diesem Punkt dem Nationalrat gefolgt und möchte E-Fahrzeuge erst ab 2031 in die LSVA integrieren. Sie ist der Ansicht, dass damit die Dekarbonisierung des Schwerverkehrs gefördert und die Planungssicherheit für die Branche berücksichtigt wird. Insbesondere den KMU, die sich einen Umstieg auf alternative Antriebe überlegen, kann damit Planungssicherheit sowie genügend Vorlaufzeit für die Umstellung gegeben werden. Wir haben übrigens im Rahmen der CO2-Gesetzgebung hier auch schon einmal darüber gesprochen: Der Rat und der Bundesrat waren sich einig, dass bis und mit 2030 befreit werden soll.

Nun zu den Einnahmenausfällen oder nicht zusätzlichen neuen Einnahmen zugunsten des BIF: Diese finden in der Tat statt, wenn man die Belastung um zwei Jahre verschiebt, das ist keine Frage. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass die Norm Euro 6 abklassiert wird, wodurch rund 17 Prozent Mehrkosten erfolgen, und dass damit der sogenannte Ausfall bzw. die Nichtmehreinnahmen zugunsten des BIF nicht gerade ganz kompensiert werden, aber doch erheblich abgemildert werden.

Zweitens die Frage nach der Höhe der Rabatte: Der Entwurf des Bundesrates sieht höchstens 70 Prozent vor. Der Nationalrat hat mindestens 70 Prozent beschlossen. Die Kommission geht einen dritten Weg und schlägt Ihnen eine Rabattspannbreite vor. 2031 würde der Rabatt damit 40 bis 70 Prozent betragen, 2032 35 bis höchstens 40 Prozent usw. Diese Variante stellt gemäss Mehrheit der Kommission einen Mittelweg zwischen der nationalrätlichen und der bundesrätlichen Fassung dar. Damit würde einerseits die Finanzierung der aus der LSVA gespiesenen Aufgaben, namentlich des Bahnausbaus, gesichert und andererseits die Dekarbonisierung des Schwerverkehrs weiterhin gestützt.

Wenn der Präsident erlaubt, würde ich meine Minderheit auch gerade vertreten, dann wäre dies auch abgehandelt. Sie haben gesehen, ich habe jetzt als Kommissionsmehrheitssprecher gesprochen, ich selber führe aber eine Minderheit an. Diese fordert, die Fassung des Nationalrates zu übernehmen, also grundsätzlich einen Rabattsatz mehr oder weniger gemäss Entwurf des Bundesrates mit einer Adaptierung für E-Fahrzeuge ab 2031. Die Dekarbonisierung des Schwerverkehrs ist damit auf gutem Weg. Mit einem Anteil von über 20 Prozent an den Neuimmatrikulationen ist die Schweiz weltweit an der Spitze, doch bis zur vollständigen Zielerreichung ist es noch ein weiter Weg. Noch sind nur 4 Prozent der in der Schweiz immatrikulierten schweren Fahrzeuge mit einem alternativen Antrieb ausgerüstet; noch sind E-Fahrzeuge in der Anschaffung massiv teurer als ihre dieselbetriebenen Alternativen. Wenn den innovativen Transportunternehmen, die eine Umstellung planen oder angehen, nun eine hohe fiskalische Last aufgebürdet wird oder durch unsichere Tarife Unsicherheit geschürt wird, verspielen wir die Fortschritte, die wir nicht zuletzt dank der LSVA-Totalbefreiung erreichen konnten. Stabile und angemessene Rabatte könnten also viel zur Dekarbonisierung des Schwerverkehrs beitragen. Es geht also nicht darum, dass wir grundsätzlich über die LSVA sprechen, sondern es geht darum, ob wir die Dekarbonisierung vorantreiben wollen oder nicht.

Zur Frage der Finanzierung, ich habe es gesagt: Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass betreffend Einnahmen ein gewisser Trade-off eingegangen wird. Doch es darf nicht vergessen werden, dass mit der Revision - ich habe es gesagt - die Norm Euro 6 abklassiert wird. Das ergibt im Gegengewicht danach wieder erhebliche Mehreinnahmen, nicht gerade einen Ausgleich, aber doch einen erheblichen Beitrag von etwa 290 Millionen Franken pro Jahr, da aktuell über 90 Prozent Euro-6-Fahrzeuge sind.

Auch E-Fahrzeuge, bisher gänzlich von der LSVA ausgenommen, werden dann auf absehbare Zeit der Abgabe unterliegen. Mit dieser Gesetzgebung wird die Branche also so oder so mehr bezahlen und so oder so weiterhin einen grossen Beitrag an den BIF leisten. Aktuell sind es 1,7 Milliarden Franken, perspektivisch sind es mehr.

Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu berücksichtigen und in diesem Sinne der Minderheit zuzustimmen.