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Schmezer Ueli · Nationalrat · 2026-06-03

Schmezer Ueli · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-03

Wortprotokoll

Ich sage zuerst ein paar Sätze zur Haltung unserer Fraktion und dann zu den beiden Minderheiten, die ich vertrete. Vorweg noch einmal ein grundsätzlicher Satz, der uns wirklich wichtig erscheint: Wir haben es hier mit einer sehr sinnvollen Vorlage zu tun. Es ist eine gute Vorlage, sie ist gut für die betroffenen Menschen, sie ist gut für die Gesellschaft, und sie ist gut - das ist wichtig - für die gesamte Volkswirtschaft. Sie gibt hoffnungslos Verschuldeten die Chance, einen Weg zurück in die Mitte der Gesellschaft zu finden und zu schaffen - nicht als Geschenk, sondern als Resultat einer harten Zeit von mindestens drei Jahren, in denen sie auf dem Existenzminimum durchkommen müssen.

Ich sage etwas zu den Differenzen aus Sicht der SP-Fraktion. Bei Artikel 339 Litera b unterstützen wir die Mehrheit. Dort geht es darum, dass aus dem abgeschöpften Einkommen vorweg nicht nur Steuern, sondern auch Mietzinsen entrichtet werden. Für uns ist das ein Kompromiss. Wir unterstützen diesen Kompromiss mit den Vertretern der Vermietenden, die sich für wenig zahlungskräftige Mieterinnen und Mieter eine Sicherheitsleistung gewünscht haben.

Bei den weiteren beiden Differenzen unterstützen wir jeweils die Minderheit. Wir laden Sie herzlich ein, dies auch zu tun, und zwar aus unserer Meinung nach sehr guten Gründen. Diese darf ich jetzt als Vertreter dieser Minderheiten darlegen.

Der Minderheitsantrag Schmezer betrifft Artikel 348; darin geht es um den Abbruch des Verfahrens. Bei Absatz 1 Buchstabe b heisst es gemäss dem Entwurf des Bundesrates - das ist eine sehr harte Massnahme, wenn es so weit kommen sollte -, das Verfahren könne abgebrochen werden, wenn "das Amt die Bemühungen des Schuldners zur Erzielung von Erträgen und Einkünften als offensichtlich ungenügend beurteilt". Das ist die Formulierung des Bundesrates. Es geht hier um das Wort "offensichtlich". Eine Streichung des Worts "offensichtlich" scheint auf den ersten Blick nachvollziehbar zu sein, weil dadurch der Druck auf die Schuldnerin, auf den Schuldner erhöht wird. Diese Massnahme ist aber eben nur auf den ersten Blick sinnvoll. Das muss man genauer anschauen.

Worum geht es? Es geht in diesem Artikel um legitime Gründe für einen Abbruch des Verfahrens. Das ist, wie gesagt, eine harte Massnahme, deshalb müssen wir genau hinschauen, wie wir die entsprechende Bestimmung formulieren. In diesem Artikel geht es um einen gesamten Katalog, und die Bestimmung über die notwendigen Bemühungen ist darin eingebettet, sie ist eines von mehreren Elementen. Da geht es zum Beispiel darum, dass die Schuldnerin, der Schuldner gewissen Pflichten nachkommen muss. Sie bzw. er muss dafür sorgen, dass sie bzw. er nicht neue Schulden aufhäuft. Es darf nicht passieren, dass die Erträge aus der Abschöpfung geringer sind als versprochen. Schliesslich geht es um die erwähnten Bemühungen. Das sind alles offensichtliche Kriterien. Es sind alles Kriterien, die schnell erkennbar sind, und das ist wichtig. Es sollen nur klare Fälle zu einem Abbruch führen. Deshalb ist das Wort "offensichtlich" hier richtig und bedeutungsvoll. Nur wenn die Bemühungen offensichtlich ungenügend sind, ist es ein klarer Fall; dann darf abgebrochen werden, das macht Sinn.

Überlegen Sie sich nur einmal kurz folgende Situation: Es würde überprüft, wie gut die Bemühungen sind. Wäre das, wenn dann festgestellt würde, dass sie nicht so toll sind, wie sie sein sollten, und dass sich die Person etwas mehr hätte bemühen können, genug, um das ganze Verfahren abzubrechen? Nein, natürlich nicht; das ist eine rhetorische Frage. Wir dürfen nicht über das Ziel hinausschiessen, das wäre unverhältnismässig. Dieser Artikel hat also eine innere Logik, und ich bitte Sie, diese Logik nicht zu zerstören. Der Entscheid für die eine oder die andere Variante war in der Kommission sehr knapp.

Der Minderheitsantrag I (Schmezer) bezieht sich auf Artikel 350 Absatz 1 zum ausserordentlichen Vermögensanfall nach Abschluss des Verfahrens. Es geht um die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt ein Schuldner beispielsweise ein nach Abschluss des Verfahrens erhaltenes Erbe an die Gläubiger abtreten muss. Der Ständerat sieht hier einen Zeitraum von zwanzig Jahren vor. Ich bin der Meinung - ich bin nicht der Einzige -, dass zwanzig Jahre einfach nicht praktikabel sind. Das müssen Sie sich einmal vorstellen: Dann müssten alle Dokumente während zwanzig Jahren aufbewahrt werden. Wenn eine ehemalige Schuldnerin den Wohnort wechseln würde, müssten die Dokumente durch die ganze Schweiz mitwandern. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite müssten die Konkursämter immer im Griff haben, wo sich die Firmen befinden, wo sich die Gläubiger befinden, ob es diese überhaupt noch gibt, ob sie fusioniert haben oder was auch immer.

Sie sehen, das wäre ein riesiger bürokratischer Aufwand, und es gibt ja hier im Parlament viele Leute, die gegen mehr bürokratischen Aufwand sind. Deshalb finde ich: Unterstützen Sie den Antrag meiner Minderheit I, die der Ansicht ist, dass zehn Jahre sinnvoller sind. Zehn Jahre machen Sinn. Der Bundesrat wollte die Frist ursprünglich auf fünf Jahre festlegen; danach haben wir uns in der Kommission aber eigentlich darauf geeinigt, dass zehn Jahre eine gute Idee sind. Denn so lange werden Dokumente offiziell aufbewahrt, und diese Zeitspanne entspricht auch der Verjährungsgrundregel des OR. Ab zehn Jahren wird es aufwendig. Zehn Jahre sind hingegen sachgerecht und vernünftig. Bitte stimmen Sie dem zu.

Denken Sie auch an das Votum von Kollege Bregy: Herr Bregy hat in diesem Saal ganz deutlich gesagt, es sei klar, dass eine Zeitspanne von fünf Jahren, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, zu kurz sei, zehn Jahre seien hingegen sachgerecht. In der letzten Abstimmung zu diesem Geschäft hier im Nationalrat ist dann aber leider etwas, wenn ich das so sagen darf, schiefgegangen: Es gab bei den Kolleginnen und Kollegen der GLP ein Missverständnis, und sie haben dann gegen den entsprechenden Minderheitsantrag gestimmt. Das heisst, wenn wir heute noch einmal über diese Minderheit I nachdenken, dann geben wir dem Nationalrat die Gelegenheit, seinen wirklichen Willen zu manifestieren.

Meine Bitte geht insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen der Mitte, hier wirklich noch einmal diesen Minderheitsantrag mit den zehn Jahren zu unterstützen, wie sie es schon einmal getan haben. Das gäbe dann auch dem Ständerat die Gelegenheit, sich für diese Variante auszusprechen; denn der Ständerat hatte bisher nur die Wahl zwischen zwanzig und fünf Jahren, und er hat sich mit 30 zu 10 Stimmen für zwanzig Jahre entschieden. Und es ist durchaus vorstellbar - ich jedenfalls kann mir das vorstellen -, dass man sich im Ständerat, wenn die Variante mit zehn Jahren ebenfalls zur Auswahl steht, am Schluss für diese zehn Jahre entscheidet.

Meine grosse Bitte geht an die Kollegen und Kolleginnen der Mitte, die Minderheit I (Schmezer) zu unterstützen.