Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-03
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-03
Wortprotokoll
Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes, die am 1.[NB]April 2025 in Kraft getreten ist, gab es wesentliche Anpassungen bei den Abgeltungen aus dem Vasa-Altlastenfonds. Mit diesem Fonds werden Untersuchungen, Überwachungen oder Sanierungen von belasteten Standorten mitfinanziert. Neu können insbesondere auch Standorte, die durch PFAS-haltige Löschschäume verunreinigt wurden, mit Vasa-Geldern unterstützt werden. Das haben Sie beschlossen. Diese Möglichkeit wurde damals im Rahmen der parlamentarischen Beratung eingebracht. Es wurde aber nicht daran gedacht, auch die Übergangsbestimmungen anzupassen und, wie der Kommissionssprecher das auch ausführlich dargelegt hat, eine Rückwirkung vorzusehen.
Bei Standorten, die durch PFAS-haltige Löschschäume verunreinigt wurden und bei denen vor dem 1.[NB]April 2025 bereits Untersuchungen oder gar Sanierungen durchgeführt wurden, können aktuell keine Vasa-Gelder bezahlt werden. Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative soll dies, wie bereits erläutert, geändert werden. Für bereits ergriffene oder abgeschlossene Untersuchungen oder Sanierungen von Standorten, die durch PFAS-haltige Löschschäume verunreinigt wurden, sollen neu auch Vasa-Gelder bezogen werden können. So können auch diejenigen Kantone und Gemeinden, die proaktiv gehandelt haben, von Vasa-Geldern profitieren. Diese Gesetzeslücke wird hiermit geschlossen.
Bestehende Übergangsbestimmungen, die noch nicht aufgehoben wurden, dürfen nicht geändert werden. Eine Anpassung oder Ergänzung von Artikel 65a USG ist deshalb gesetzestechnisch nicht möglich. Deshalb wird ein neuer Artikel eingefügt: Artikel 65b USG übernimmt sinngemäss den Wortlaut der bestehenden Übergangsbestimmung und verweist ausdrücklich auf die Abgeltungstatbestände für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Standorten, die durch PFAS-haltige Löschschäume verunreinigt worden sind. Mit dieser Änderung wird der Vasa-Altlastenfonds stärker belastet, gemäss aktuellen Schätzungen mit rund 10 Millionen Franken. Diese zusätzlichen Kosten sind für den Fonds tragbar.
Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme vom 5.[NB]Dezember 2025 für die parlamentarische Initiative ausgesprochen. Der Nationalrat hat dem Entwurf der UREK-N am 19.[NB]März 2026 zugestimmt. Ihre vorberatende Kommission hat die Vorlage am 14.[NB]April einstimmig angenommen.
Ich bitte Sie entsprechend auch, dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen.