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Stark Jakob · Ständerat · 2026-06-03

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-03

Wortprotokoll

Mobilitätsdateninfrastruktur, mehr Effizienz im Mobilitätssystem, das tönt gut, das ist der Zweck des neuen Bundesgesetzes. Es tönt aber auch etwas theoretisch. Wir sind recht offen in die Beratungen gegangen, aber ich muss Ihnen gestehen, in den Beratungen in der Kommission hat sich bei mir ein echtes Unbehagen eingestellt, von dem am Schluss auch andere Mitglieder erfasst wurden. Es sind für mich drei Punkte, die mich überzeugen, das Gesetz in dieser Fassung abzulehnen.

Der erste Punkt ist die Frage, ob die knappen staatlichen Mittel richtig eingesetzt werden. In diesem Gesetz und dem Beschluss dazu wird für die Jahre 2028 bis 2031 ein Verpflichtungskredit von 86 Millionen Franken beantragt. Insgesamt werden die ungedeckten Kosten in den ersten zwölf Jahren auf 300 Millionen Franken geschätzt. Die Finanzierung soll je hälftig über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) und über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) erfolgen; dass in diesen beiden Fonds die Mittel sehr knapp sind, wissen wir. Deshalb habe ich erhebliche Zweifel, ob in dieser Situation Geld für das MODIG freigesetzt werden soll. Ist das MODIG in dieser Situation unbedingt nötig oder einfach "nice to have"?

Zweiter Punkt: Was sind denn die ersten Innovationen, die mit dieser Mobilitätsdatenbank ermöglicht werden sollen? Einige Beispiele sind Daten zu Standorten und Verfügbarkeit von Ladestationen für den Gütertransport, Daten für freie Kapazitäten im Wagenladungsverkehr, Daten über freie Parkplätze zur Vermeidung von Umweg- und Suchverkehr oder Daten über unterschiedliche Mobilitätsangebote im öffentlichen Verkehr usw. Ich frage Sie: Sind diese Datenangebote wirklich unbedingt nötig oder vielleicht auch "nice to have"?

Der dritte und für mich fast der entscheidende Punkt ist die Frage, wie die Datenlieferanten und die Nutzerinnen und Nutzer der neuen Datenbank eingebunden werden. Ich muss Ihnen sagen, die Einbindung ist sehr zaghaft. Eine Mitfinanzierung der ungedeckten Kosten ist während der ersten zwölf Jahre ausgeschlossen, das steht in Artikel 18 Absatz[NB]2. Erst dann kann über eine stärkere Nutzerfinanzierung diskutiert werden. Ausserdem, und auch das ist störend, kann keine Organisation verpflichtet werden, ihre Daten dieser Datenbank zur Verfügung zu stellen. Es bleibt freiwillig, ich zitiere aus der Botschaft: "Das MODIG enthält keine rechtlichen Pflichten zur Teilnahme und Datenlieferung und setzt damit auf das Prinzip der Freiwilligkeit." (BBl 2025 1805)

Insgesamt überzeugt das Konstrukt nicht. Ich möchte nochmals sagen, dass insbesondere das Interesse der Datenlieferanten, der Nutzerinnen und Nutzer viel zu wenig zum Ausdruck kommt, womit meines Erachtens auch die Grundlage fehlt, um den BIF und den NAF mit neuen Ausgaben zu belasten.

Ich beantrage Ihnen deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten.