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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2026-06-03

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-03

Wortprotokoll

Wir beraten heute die Teilrevision des Opferhilfegesetzes. Für die FDP-Liberale Fraktion steht dabei ein zentraler Grundsatz im Vordergrund: Der Staat hat die Aufgabe, die Freiheit und Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Werden Menschen Opfer von Gewalt, insbesondere von häuslicher oder sexualisierter Gewalt, muss unser Rechtsstaat rasch, wirksam und professionell Unterstützung leisten.

Die Schweiz verfügt bereits heute über ein gut ausgebautes System der Opferhilfe. Dieses System hat sich grundsätzlich bewährt. Dennoch zeigen Erfahrungen aus der Praxis, dass gerade mit Blick auf die ersten Stunden und Tage nach einer Gewalttat Verbesserungsbedarf besteht. Die vorliegende Revision trägt diesem Umstand Rechnung und stärkt die Unterstützung dort, wo sie am dringendsten benötigt wird.

Ein besonders wichtiger Punkt ist die vorgesehene Möglichkeit, medizinische und rechtsmedizinische Untersuchungen auch dann durchführen zu lassen, wenn noch keine Strafanzeige eingereicht worden ist. Für die FDP-Liberale Fraktion ist dies ein sinnvoller und pragmatischer Ansatz. Viele Betroffene befinden sich unmittelbar nach einer Gewalttat in einer schwierigen persönlichen Situation. Sie benötigen Zeit, um das Erlebte zu verarbeiten und über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Gleichzeitig dürfen wertvolle Beweise nicht verloren gehen. Die Revision schafft hier einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Schutz der Betroffenen und den Interessen einer wirksamen Strafverfolgung.

Aus liberaler Sicht ist besonders wichtig, dass die Entscheidungsfreiheit der Opfer gestärkt wird. Betroffene sollen selbst bestimmen können, wann und in welcher Form sie weitere rechtliche Schritte einleiten möchten. Die Sicherung von Beweisen ohne unmittelbaren Druck zur Strafanzeige schafft genau diesen notwendigen Handlungsspielraum.

Ebenso begrüsst die FDP-Liberale Fraktion die Verbesserung im Bereich der Schutzunterkünfte. Wer von Gewalt bedroht oder betroffen ist, muss Zugang zu einem sicheren Ort haben. Sicherheit ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass Menschen ihr Leben wieder selbstbestimmt gestalten können. Wir begrüssen es, dass nicht geregelt wurde, dass jeder Kanton solche Schutzunterkünfte haben muss, sondern dass die Kantone untereinander abmachen können, wo diese sind. Die Bedingung ist einfach und klar: Es müssen genügend vorhanden sein.

Dabei ist jedoch entscheidend, dass die vorgesehenen Massnahmen effizient umgesetzt werden. Die Kantone verfügen bereits heute über unterschiedliche Strukturen und Erfahrungen. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt deshalb Lösungen, welche die notwendigen Standards gewährleisten, den Kantonen gleichzeitig aber ganz allgemein den erforderlichen Handlungsspielraum in der Umsetzung belassen.

Positiv zu bewerten ist auch die stärkere Information über bestehende Unterstützungsangebote. Hilfe kann nur dann wirksam sein, wenn sie den Betroffenen bekannt ist und unkompliziert erreicht werden kann. Niederschwellige Informationen und gut koordinierte Angebote erhöhen die Wirksamkeit der Opferhilfe erheblich. Es braucht aber keine Weiterleitung der Kontaktdaten. Darum sind wir gegen die Minderheit Jaccoud.

Selbstverständlich bringt die Revision zusätzliche Kosten mit sich. Wir von der FDP-Liberalen Fraktion nehmen diese Frage ernst. Öffentliche Mittel müssen verantwortungsvoll eingesetzt werden. Gerade deshalb ist es wichtig, dass neue Leistungen zielgerichtet ausgestaltet werden und dort ansetzen, wo sie einen nachweisbaren Nutzen erzielen.

Wir sind überzeugt, dass die frühzeitige Unterstützung von Gewaltopfern nicht nur menschlich geboten ist, sondern auch volkswirtschaftlich sinnvoll sein kann. Wenn gesundheitliche und soziale Folgeschäden vermindert werden können, profitieren langfristig sowohl die Betroffenen als auch die Gesellschaft insgesamt. Ein funktionierender Rechtsstaat misst sich nicht allein daran, wie konsequent er Straftäter verfolgt. Er misst sich ebenso daran, wie wirksam er Menschen schützt, die Opfer von Straftaten geworden sind. Die vorliegende Revision stärkt diesen Schutz, ohne die bewährten Grundsätze unseres Systems infrage zu stellen.

Aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion handelt es sich um eine ausgewogene Vorlage, welche die Rechte der Opfer stärkt, die Handlungsmöglichkeiten der Behörden verbessert und gleichzeitig auf praktikable Lösungen setzt.

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt diese Teilrevision des Opferhilfegesetzes und bittet Sie, der Vorlage zuzustimmen und überall der Mehrheit zu folgen.