Riniker Maja · Nationalrat · 2026-06-04
Riniker Maja · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-04
Wortprotokoll
Auch zur Motion 26.3015 der SiK-N, "Schaffung eines Rechtsrahmens für alternative Schutzeinrichtungen im bewaffneten Konflikt", spreche ich im Namen Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission.
Die Motion verlangt, dass neben den bestehenden privaten und öffentlichen Schutzräumen auch alternative, rasch erreichbare Schutzeinrichtungen rechtlich, konzeptionell und planerisch verankert werden. Genannt werden beispielsweise Bahnhöfe, Tunnel, Tiefgaragen, Keller oder verstärkte öffentliche Gebäude. Zudem sollen Mindeststandards, Zuständigkeiten sowie die Einbindung in Warn-, Alarmierungs- und Evakuierungsprozesse geregelt werden.
Die Kommission diskutierte auch diese Motion im Zusammenhang mit dem Bericht des Bundesrates zu grossräumigen Evakuierungen. Dabei wurde von den Vertretern des Bundesamts für Bevölkerungsschutz festgehalten, dass die bestehende Schutzinfrastruktur mit privaten und öffentlichen Schutzräumen weiterhin den Kern des Bevölkerungsschutzes bildet. Aber gleichzeitig wurde auch darauf hingewiesen, dass für den zunehmend mobilen Teil der Bevölkerung ergänzende Schutzmöglichkeiten geprüft werden. Gerade im Fall eines bewaffneten Konflikts befindet sich ein erheblicher Teil der Bevölkerung unter Umständen tagsüber eben nicht am Wohnort und hat deshalb nicht unmittelbar Zugang zum zugewiesenen Schutzraum.
In der Kommissionsberatung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eben in diesem Bereich eine Lücke besteht. Wir nehmen an, dass der Bundesrat Ihnen die Motion auch aus diesem Grund zur Annahme empfiehlt. Denn alternative Schutzeinrichtungen können insbesondere Personen schützen, die sich während eines Ereignisses am Arbeitsort, auf dem Arbeitsweg oder an einem anderen Aufenthaltsort befinden. Ziel dieser Motion ist nicht die Schaffung von neuen Bauten, sondern eben die Nutzung und Vorbereitung der bereits bestehenden Infrastruktur.
Die Kommission diskutierte auch die Frage, ob hierfür zusätzliche gesetzliche Grundlagen notwendig sind. Seitens des Bundesamts für Bevölkerungsschutz wurde erläutert, dass entsprechende Überlegungen bereits laufen und dass geprüft wird, welche bestehenden Infrastrukturen sich eignen könnten und wie die Bevölkerung darüber informiert werden könnte. Aber eben, man überlegt erst, was man tun könnte.
Gleichzeitig wurde auch darauf hingewiesen, dass frühere Schutzmöglichkeiten in Betrieben und Unternehmungen teilweise nicht mehr vorhanden sind und eben deshalb wirklich dringend neue Lösungen geprüft werden müssen, insbesondere angesichts der aktuell sehr grossen geopolitischen Unsicherheit.
Eine Minderheit der Kommission beantragt die Ablehnung der Motion. Die Minderheit vertritt die Auffassung, dass bereits verschiedene Arbeiten im Gang seien und dass zusätzliche gesetzliche Vorgaben - Sie haben es vorhin schon gehört, es sind die gleichen Argumente - zu mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten führen könnten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass sich das Verhalten der Bevölkerung in einem bewaffneten Konflikt nur beschränkt planen lasse und bestehende Schutzkonzepte weiterhin die zentrale Grundlage bilden würden.
Die Mehrheit der Kommission ist demgegenüber der Ansicht, dass die identifizierte Lücke nun rechtzeitig geschlossen werden soll. Die Mehrheit erachtet es als sinnvoll, bereits heute festzulegen, welche bestehenden Infrastrukturen im Ereignisfall als temporäre Schutzeinrichtungen genutzt werden können, welche Anforderungen sie erfüllen müssen und eben wer dafür zuständig ist.
Die Kommission hat die Motion mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Im Namen der Mehrheit beantrage ich Ihnen, dieser Motion ebenfalls Ihre Ja-Stimme zu geben.