Mühlemann Benjamin · Ständerat · 2026-06-04
Mühlemann Benjamin · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-04
Wortprotokoll
In meinem Heimatkanton Glarus kennen wir ein geflügeltes Wort, wenn ein Volksentscheid gefällt wurde: "Ds Wort gilt." Auch wenn ein anspruchsvolles Thema an einer Landsgemeinde vielleicht knapp entschieden wurde, steht man dazu. Die Mehrheit wird akzeptiert und die Minderheit wird respektiert. Man kann selbstverständlich unterschiedlicher Meinung bleiben, man kann auch bedauern, dass sich die eigene Position nicht durchgesetzt hat, aber am Schluss gilt der demokratische Entscheid. Genau darum geht es heute. Das Schweizervolk hat die Individualbesteuerung angenommen.
Nun wurde das zwar vorhin herabgewürdigt; es sei ja "nur" eine Gesetzesabstimmung und keine Verfassungsabstimmung gewesen. Ich möchte Sie aber schon daran erinnern, dass hinter diesem Gesetzentwurf ebenfalls eine Initiative stand, also eine Verfassungsänderung angestrebt wurde, die dann vom Parlament ganz zweckmässig in ein Gesetz gegossen wurde, und die Mehrheit der Bevölkerung hat das bestätigt. Im Gegensatz zu einigen Vorrednern traue ich diesen Menschen durchaus zu, dass sie genau wussten, worüber sie abstimmten. Die Abstimmungsfrage lautete übrigens, ich sage das hier nochmals: Wollen Sie die Individualbesteuerung annehmen?
Nun liegt mit der Mitte-Initiative eine weitere Vorlage zum gleichen Themenbereich auf dem Tisch. Selbstverständlich ist es nachvollziehbar, dass sich die Initianten schwertun damit, eine gültig zustande gekommene Volksinitiative einfach so zurückzuziehen. Dahinter stehen Menschen, die ihre Unterschrift für dieses Anliegen geleistet haben, und das verdient selbstverständlich Respekt. Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Bevölkerung inzwischen in vollem Bewusstsein ein anderes Konzept beschlossen hat. Niemand kann ernsthaft behaupten, im Vorfeld der Abstimmung über die Individualbesteuerung seien nicht beide Modelle breit diskutiert worden.
In den bescheidenen zweieinhalb Jahren, die ich jetzt mit Ihnen in diesem Saal verbracht habe, wurde ich immer und immer wieder darauf hingewiesen, welche Bedeutung Rechtssicherheit, Planungssicherheit und eine möglichst sorgfältige Gesetzgebung hätten. Es wird auch in ganz geflügelten Worten hier in diesem Saal immer wieder gerne betont, dass der Ständerat doch die Chambre de Réflexion sei, die Kammer, die mit Bedacht abwägt und nicht vorschnell neue Unsicherheiten schafft. Umso weniger erschliesst es sich mir, weshalb ausgerechnet der Ständerat nun eine Vorlage zur Annahme empfehlen sollte, die über Jahre hinweg zusätzliche Unklarheiten und schwierige Übergangsfragen im Steuersystem schaffen würde. Die Individualbesteuerung ist beschlossen, jetzt braucht es Verlässlichkeit bei der Umsetzung und nicht eine neue Grundsatzdebatte, bevor die beschlossene Reform überhaupt eingeführt ist.
Was noch schwerer wiegt: Die Initiative löst das Problem nicht sauber, sondern schafft neue Folgefragen. Die Einschätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist Ihnen bekannt. Sie zeigt, dass selbst bei einer Annahme der Mitte-Initiative das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung bestehen bliebe. Die Initiative würde die beschlossene Reform also nicht einfach rückgängig machen. Sie wird eingeführt, und sie ist umzusetzen. Dass jetzt hier im Konjunktiv gesprochen wird, ist schlicht falsch. Man muss den Kantonen nicht "viel Vergnügen" bei der Umsetzung wünschen; es ist ihre Aufgabe, das jetzt umzusetzen. Es ist kein Nice-to-have, sondern ein Muss. Ja, klar, das kann anstrengend, das kann herausfordernd sein, mit Volksabstimmungen in den Kantonen, aber es ist so, wie es Kollege Schmid gesagt hat: Es kann auch eine grosse Chance sein, das Steuersystem grundsätzlich neu zu denken.
Der Kommissionssprecher hat detailliert erläutert, welches schwer überschaubare Nebeneinander verschiedener steuerlicher Logiken droht, ich wiederhole das nicht. Es wäre auf jeden Fall kein Beitrag zu einem einfacheren und gerechteren Steuersystem. Es wäre ein System mit Doppelspurigkeiten, schwierigen Übergangsfragen und zusätzlichem Vollzugsaufwand. Bürgerinnen und Bürger müssten sich auf neue Unsicherheiten einstellen, Kantone und Gemeinden würden belastet, und die Steuerverwaltungen müssten über Jahre hinweg mit offenen Fragen umgehen, ohne dass ein echter Mehrwert geschaffen würde. Was wurde im Vorfeld der Abstimmung vom 8.[NB]März von einem Bürokratiemonster schwadroniert! Und hier wollen Sie tatsächlich, in vollem Bewusstsein, genau ein solches Bürokratiemonster schaffen? Für mich ist das nicht nachvollziehbar.
Die Heiratsstrafe wird mit der Individualbesteuerung abgeschafft. Der Volksentscheid ist gefallen. Jetzt braucht es keine Ehrenrunde, sondern Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Respekt vor dem Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.
Ich beantrage Ihnen, diese Zwängerei zur Ablehnung zu empfehlen. "Ds Wort gilt."