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Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-08

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-08

Wortprotokoll

Nachdem der Nationalrat in drei von vier Differenzen Ihrem Rat gefolgt ist, geht es bei dieser letzten Differenz darum, wann eine Konkurs- oder Betreibungsbeamtin oder ein Konkurs- oder Betreibungsbeamter das Konkursgericht anrufen soll, damit dieses überprüft, ob die Bemühungen der Schuldnerin oder des Schuldners zur Erzielung von Einkommen während des Sanierungskonkursverfahrens genügend sind oder nicht. Es geht darum, dass hier die Schwelle nicht zu tief angesetzt wird, gerade in Zweifelsfällen.

Nach Ansicht des Bundesrates und des Nationalrates sollte eine gerichtliche Überprüfung nur in klaren, eindeutigen Fällen passieren. Das ist der Sinn des Wortes "offensichtlich" und entspricht der Regelung in vergleichbaren Fällen, ohne dass uns Probleme in der Praxis bekannt wären. Diese Formulierung wurde mit Expertinnen und Experten ausgearbeitet, und sie wurde auch in der Vernehmlassung verlangt. Es geht darum, Leerläufe und unnötige Verfahrenskosten zu vermeiden. Ich erinnere daran, dass die Kosten-Nutzen-Bilanz einer Restschuldbefreiung deutlich positiv ist. Das Konkursgericht sollte sich daher nur mit klaren Fällen befassen und nicht schon bei unterschiedlichen Vorstellungen über die Möglichkeiten zur Erzielung von Einkommen angerufen werden.

Ich bitte Sie deshalb, bei dieser letzten Differenz der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen und sie in diesem Sinne zu bereinigen, sodass dieses wichtige Geschäft erledigt werden kann und für die Schlussabstimmung bereit ist.