Lexipedia

Theiler Heinz · Nationalrat · 2026-06-08

Theiler Heinz · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-08

Wortprotokoll

Der Ständerat hat bei dieser Vorlage drei Differenzen geschaffen. Die erste Differenz, bei Artikel 15 betreffend die Formulierung zur Pflichtlagerhaltung, hat die Kommission inzwischen bereinigt. Sie beantragt Ihnen, dem Ständerat zu folgen. Bei den verbleibenden Differenzen, bei Artikel 16 Absatz 5 und Artikel 21 Absatz 2, beantragt Ihnen die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.

Die Mehrheit anerkennt, dass der Bundesrat und der Ständerat mit ihrer Lösung ein mögliches WTO-rechtliches Problem beseitigen möchten. Die Mehrheit ist jedoch zum Schluss gekommen, dass die vorgesehene Regelung in erster Linie eine Systemänderung bewirken würde, ohne einen erkennbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten. Die Finanzierung des Pflichtlagersystems für Reis funktioniert heute gut. Die vorgeschlagene Änderung erhöht weder die Pflichtlagerbestände, noch stärkt sie die Krisenvorsorge. Hinzu kommt, dass die Änderung für einen sehr kleinen Bereich der inländischen Produktion ein separates Erhebungs- und Vollzugssystem schaffen würde. Die zusätzlich erwarteten Einnahmen werden auf rund 20[NB]000 Franken pro Jahr geschätzt, machen also weniger als 1 Prozent der Finanzierung des Reis-Garantiefonds aus. Dem gegenüber stehen zusätzliche administrative Aufwände und offene Vollzugsfragen.

Die Mehrheit teilt zudem die Sorge, dass mit der vorgesehenen Ausnahme beim Speisereis erstmals Garantiefondsbeiträge auf inländisch produzierte Nahrungsmittel erhoben würden. Auch wenn der Bundesrat betont, dass es sich um eine punktuelle Lösung handelt, besteht die Befürchtung, dass damit ein Präjudiz für weitere Warengruppen geschaffen würde. Schliesslich ist die Mehrheit der Auffassung, dass bei einem bewährten und funktionierenden Pflichtlagersystem Zurückhaltung angezeigt ist, solange die praktischen Auswirkungen und die operativen Fragen einer solchen Systemänderung nicht abschliessend geklärt sind.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, bei Artikel 16 Absatz 5 und Artikel 21 Absatz 2 am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.