preparatory:AB 375786
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2026-06-08
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der Minderheit, die Motion analog dem Bundesrat abzulehnen. Ich bitte namentlich die Kolleginnen und Kollegen aus den bürgerlichen Parteien, den Text gut zu lesen und das unternehmerische und auch das finanzpolitische Gewissen walten zu lassen.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, die agronomische Forschung im Zuckerrübenanbau gezielt zu stärken und dafür ausreichende und flexibel einsetzbare finanzielle Mittel bereitzustellen. Das ist nichts anderes, als die hohle Hand zu machen, indem ausreichende und flexibel einsetzbare finanzielle Mittel eingefordert werden. Es ist der Traum jeder Branche, jedes Lobbyisten, dass man eine sprudelnde und unversiegbare Quelle hat, um die Partikularinteressen zu bedienen. Stellen Sie sich vor, wir hätten überall ausreichende und flexibel einsetzbare Finanzen. Der Staat wäre längst bankrott.
Erstens ist eine solche Formulierung finanzpolitisch ein Unding und nicht die Art, wie wir Politik machen - schon gar nicht, wie wir umsichtige Finanzpolitik machen.
Zweitens ist die Partikularinteressenbindung unternehmerisch stossend. Zucker ist ernährungsphysiologisch kein knappes Grundnahrungsmittel wie zum Beispiel Getreide. Aus den Artikeln 104 und 104a der Bundesverfassung lässt sich ein Auftrag zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit und einer leistungsfähigen Landwirtschaft ableiten, nicht aber ein spezifischer Auftrag zur Förderung der Zuckerrübenproduktion, schon gar nicht in einem so überhöhten Ausmass. Man bekommt den Eindruck, dass Zuckerrübenbauern Staatsdiener in einer Planwirtschaft werden wollen. Bereits heute erhalten sie umfangreiche Unterstützung. Sie kriegen pro Hektar Anbaufläche einen Einzelkulturbeitrag von 2100 Franken und bei Verzicht auf Fungizide und Insektizide einen Zusatzbeitrag von 200 Franken.
Die Zuckerrübenproduktion ist bereits heute die am stärksten staatlich subventionierte Kultur. Das dürfte weniger mit der Relevanz der Versorgungssicherheit als mit der guten Interessenvertretung zu tun haben. Sowohl die Produzenten als auch die Verarbeiter und die Abnehmer sind politisch gut vertreten.
Auch der Grenzschutz wird weiter erhöht, wir haben es gehört: Während bis Ende Jahr noch ein Mindestgrenzschutz von 7 Franken je 100 Kilogramm Zucker gilt, ist ab 2027 eine Verdoppelung auf 14 Franken je 100 Kilogramm Zucker geplant. Man dürfte also erwarten, dass die Bauern die Forschung für die Weiterentwicklung ihrer Produkte selbst bezahlen und nicht nochmals beim Staat anklopfen. Ich appelliere, wie der Bundesrat auch, an die Eigenverantwortung der Branchenakteure, aus eigener Kraft neue Initiativen zur Verbesserung der Pflanzengesundheit zu lancieren und sich auch wie Unternehmer und nicht wie Subventionsempfänger zu verhalten.
Drittens tut der Bund bereits sehr viel. Es gibt keine Notwendigkeit für mehr. Die WAK-S hat sich mit der Frage der Aufstockung der Forschungsmittel für den Zuckerrübenanbau bereits befasst. Es gibt einen detaillierten Bericht zu den laufenden Forschungsprojekten zur Zuckerrübe. Der Bund unterstützt zahlreiche Forschungsprojekte in den Bereichen Ressourcennutzung, Sortenprüfung, Züchtung, Anbaumethoden usw. Die Möglichkeit der Mitfinanzierung von Projekten besteht bereits heute. Forschungsbedürfnisse können bei Agroscope zum Beispiel im Rahmen des Arbeitsprogramms oder beim Forschungsinstitut für biologischen Landbau zum Beispiel durch die Versuchsnetzwerke eingebracht und in Zusammenarbeit mit der Praxis durchgeführt werden. Zudem finanziert das BLW mit einem jährlichen Beitrag von 60[NB]000 Franken die Schweizerische Fachstelle für Zuckerrübenanbau, das Kompetenzzentrum für Zuckerrübenanbau. Das reicht. Die Grosszügigkeit der Gesetzgeberin gegenüber der Zuckerrübenproduktion ist ausgereizt.
Ich bitte Sie, die Motion aus den genannten Gründen abzulehnen.