Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2026-06-09
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-09
Wortprotokoll
Ich spreche zu Ihnen zur noch bestehenden Differenz bei Artikel 24b nach der Kommissionssitzung von heute Morgen. Artikel 24b, vom Nationalrat, also von unserem Rat, eingebracht, regelt die Untersuchungen und Sanierungen bei Radioaktivität natürlicher Herkunft. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zu erwähnen, dass zwischen künstlicher Radioaktivität und Radioaktivität natürlichen Ursprungs unterschieden wird.
Der Ständerat möchte diese Bestimmung, die der Nationalrat eingeführt hat, streichen. Er möchte dementsprechend keine Regelung bezüglich der Untersuchungen und Sanierungen bei Radioaktivität natürlicher Herkunft. Der Nationalrat, unser Rat, hat auf Antrag seiner Kommission eine detaillierte Regelung zu genau diesem Aspekt, nämlich der Radioaktivität natürlicher Herkunft, legiferiert. Gemeinsam ist beiden, dass sie sich auf eine bestehende Praxis, die jetzt schon gelebt wird, beziehen. Diese hat sich auf Verordnungsstufe entsprechend etabliert.
Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass wir jetzt in einer Gesetzesrevision sind: Wenn wir diese Gelegenheit nicht nützen, auch die natürliche Radioaktivität entsprechend zu benennen und zu regeln, hat dies eine Auswirkung, ist dies eine Aussage.
Wir haben in der Kommission über einen Kompromissantrag gesprochen, den Sie in der Fahne finden. Dieser Kompromissantrag lehnt sich an den Beschluss des Nationalrates an, verzichtet aber auf die detaillierte Regelung und überlässt diese Aufgabe dem Bundesrat. Das betrifft insbesondere auch die Kostentragung. Der Nationalrat sieht die Regelung vor, dass die Kosten von den Eigentümern zu tragen sind. Mit dem Kompromissantrag würde legiferiert, dass der Bundesrat über die Kostentragung entscheidet.
Dieser Kompromissantrag scheint uns geeignet, die verschiedenen Ansprüche, die an dieses Gesetz und insbesondere jetzt im Rahmen dieser Gesetzesrevision gestellt werden, zu vereinen. Wir lassen eben dieses "window of opportunity", so könnte man sagen, jetzt nicht einfach verstreichen; wir äussern uns zur Radioaktivität natürlicher Herkunft, aber wir legiferieren auch nicht zu detailliert. Damit ist auch garantiert, dass die bisherige Praxis entsprechend weitergeführt werden kann.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen, diese Differenz dann halt in einer neuen Form bestehen und dementsprechend die Radioaktivität natürlicher Herkunft jetzt nicht einfach zwischen Stuhl und Bank fallen zu lassen.