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Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2026-06-09

Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-06-09

Wortprotokoll

Die Vorlage geht auf eine Standesinitiative Zürich zurück und strebt eine moderate Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten an. Es handelt sich um eine Flexibilisierung bzw. um eine Ermöglichung. Das Einkaufsbedürfnis und das Einkaufsverhalten der Gesellschaft haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Menschen haben ein gesteigertes Bedürfnis nach Flexibilität, auch beim Einkaufen. Dies hängt mit verschiedenen gesellschaftlichen Veränderungen zusammen: dem Arbeitsverhalten, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie technologischen Entwicklungen.

Die Flexibilität beim Einkaufen ist ein Bedürfnis und wird gelebt. Heute wird rund um die Uhr eingekauft. Auch am Sonntag wird bereits häufig eingekauft, einfach online. Das Bedürfnis zeigt sich zudem in der hohen Frequenz an Sonntagen an Flughäfen und Bahnhöfen. Dadurch entsteht für den standortgebundenen Detailhandel und die klassischen Läden ein Wettbewerbsnachteil. Die Vorlage kann mit einem moderaten Schritt dazu beitragen, diesen Nachteil teilweise auszugleichen. Einkäufe vor Ort dienen ausserdem vermehrt nicht nur der Deckung der Grundbedürfnisse; in Kombination mit kulturellen oder gastronomischen Angeboten rückt auch ein Beratungs- und Einkaufserlebnis in den Vordergrund. Hier können standortgebundene Läden Vorteile gegenüber dem Online-Handel nutzen.

Wichtig ist auch die Belebung der Innenstädte: Die Menschen gehen in Restaurants, ins Theater oder an Konzerte, schlendern danach durch die Innenstadt und besuchen Geschäfte.

Angesichts dieser Ausgangslage und dieses Wettbewerbsnachteils erkennt die Kommission Handlungsbedarf. Heute können die Kantone vier Sonntage festlegen, an denen Arbeitnehmende bewilligungsfrei arbeiten dürfen; künftig sollen es zwölf sein. Die Anpassung erfolgt im Arbeitsgesetz, die Hoheit über die Ladenöffnungszeiten verbleibt jedoch bei den Kantonen.

Zum Prozess: Die Vorlage basiert, wie gesagt, auf einer Standesinitiative Zürich, eingereicht am 12.[NB]Dezember 2023. Die WAK-S hörte am 21.[NB]Oktober 2024 die kantonale Vertretung an und gab der Initiative mit 10 zu 2 Stimmen Folge. Die WAK-N folgte am 21.[NB]Januar 2025 diesem Entscheid mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung. Dem vorliegenden Entwurf stimmte die WAK-S am 16.[NB]Februar 2026 mit 11 zu 2 Stimmen zu. Eine Minderheit - Sie haben es vom Präsidenten gehört - beantragt Nichteintreten und wird sich separat äussern.

Die Standesinitiative wurde im Kontext anderer Optionen diskutiert; unter anderem prüfte man die Motion Nantermod 22.4331, die sich auf Sonntagsverkäufe sogenannter lokaler Läden konzentrierte. Diesen Vorstoss lehnte dieser Rat jedoch bereits einstimmig ab. Weiter prüfte der Bundesrat im Rahmen einer Vorlage die Ausweitung der Sonntagsarbeit in städtischen Tourismuszentren und Zonen mit dem Ziel, die Innenstädte zu beleben und einen Ausgleich zwischen den Tourismusregionen zu schaffen. Nach der Vernehmlassung entschied er am 26.[NB]Februar 2025, die Vorlage nicht weiterzuverfolgen, und verwies dabei auch auf die vorliegende Standesinitiative.

Die Kommission entschied sich ebenfalls für diesen Weg: Die Vorlage stützt sich auf das bewährte Instrument der Sonntagsverkäufe, erweitert dieses moderat von vier auf zwölf Sonntage und lässt den Kantonen maximale Freiheit bei der Ausgestaltung. Das ist ein Schlüsselaspekt der Vorlage. Es ist eine faktische Ermöglichungsvorlage. Sie bewahrt den Föderalismus nicht nur, sondern sie stärkt ihn. Sie gibt den Kantonen quasi mehr Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Anpassung von vier auf zwölf bewilligungsfreie Sonntage erfolgt in Artikel 19 Absatz 6 des Arbeitsgesetzes und gibt den Kantonen die Möglichkeit, die Regelung nach ihrem Willen zu treffen. Jene Kantone also, die keine oder keine zusätzlichen Sonntagsverkäufe gegenüber heute ermöglichen wollen, müssen das auch nicht tun. Bereits heute, mit der bestehenden Regelung, ist es so, dass einige Kantone keinen Gebrauch von den vier Sonntagen machen und dass andere die vier Sonntage voll ausschöpfen. Die Kantone können das zudem einheitlich oder regional unterschiedlich regeln oder die Kompetenz auch an die Gemeinden delegieren. So können allenfalls in gewissen Gemeinden die Gartencenter im Frühling oder Veloläden an Velorouten öffnen. Die Kantone können auch die Bedingungen festlegen, etwa welche Geschäfte betroffen sind oder wie die Kompensation für die Sonntagsarbeit erfolgt. Die Regel gilt nur für Detailhandelsbetriebe. Dienstleistungsunternehmen wie Coiffeure usw. wären nicht davon betroffen.

Die bisherigen Regelungen für die bewilligungsfreien Sonntage, wie sie heute für die vier Sonntage gelten, werden auch für die zwölf Sonntage gelten. Die vorliegende Anpassung würde nicht dazu führen, dass die Arbeitnehmenden mehr, länger oder an mehr Sonntagen arbeiten müssen. Sie könnten einfach an mehr Sonntagen zum Einsatz kommen. Zudem müssen die Arbeitnehmenden auch weiterhin mit der Sonntagsarbeit einverstanden sein. Auch die Bestimmungen für die Ersatzruhezeiten gelten weiterhin. Zudem hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmende mindestens zwei freie Sonntage pro vier Wochen zugute.

Selbstverständlich wurde auch eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Mehrheit der Kantone - 19 von 26 - sowie die Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren unterstützen die Vorlage. Die übrigen Stellungnahmen waren etwa hälftig positiv und hälftig kritisch. Bei den Städten waren Zürich und St.[NB]Gallen dafür, Bern, Neuenburg und Lausanne dagegen.

Es gibt eine Minderheit, die gegen Eintreten ist. Sie lehnt eine Liberalisierung der Sonntagsarbeit grundsätzlich ab. Die Sonntage sollen grundsätzlich für die Erholung und die Familie und Freunde reserviert bleiben; selbstverständlich werden wir die Minderheit nachher noch hören.

Herr Präsident, soll ich noch etwas zum Titel sagen? Machen wir eine gemeinsame Debatte, sodass das auch abgeschlossen ist? - Sie sind einverstanden.

Die Kommission hat noch eine Diskussion zum Titel der Vorlage geführt. Es gibt eine Diskrepanz zwischen dem Titel und dem Inhalt der Vorlage; Sie haben es vielleicht festgestellt. Das hängt mit der Entstehung der Standesinitiative zusammen. Der Titel der Standesinitiative, "Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten", kann nicht geändert werden. Die Kommission hat dann eine Diskussion darüber geführt, ob sie einen Kurztitel wählen soll, der etwas näher am Inhalt ist, d.[NB]h., dass die Ladenöffnungszeiten in kantonaler Kompetenz bleiben, die Sonntagsarbeit neu aber ermöglicht werden soll. Es wurde jetzt ein Kurztitel als Teil des Vorlagentitels gewählt: "Begrenzte Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten". Damit wurde ein gewisser Kompromiss gewählt zwischen dem ursprünglichen Titel und der faktischen Realität, dass es eben nur eine sehr moderate Anpassung ist, die mehr Sonntagsarbeit und damit zusätzliche Ladenöffnungszeiten ermöglicht.

Die Minderheit ist nicht damit einverstanden. Sie lehnt diesen Kurztitel ab und macht einen anderen Vorschlag.

Die Kommission unterstützte diesen Kurztitel mit 8 zu 2 Stimmen, die Gesamtvorlage mit 11 zu 2 Stimmen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.