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Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-09
Wortprotokoll
Anlässlich der Präsentation des Geschäftsberichtes des Bundesrates orientierte Frau Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider über die Gleichstellungsstrategie 2030, eines der Schwerpunktthemen des Departementes des Innern.
Die Gleichstellungsstrategie schafft einen gemeinsamen Rahmen für mehr Chancengleichheit. Fortschritte sollen erzielt werden. Sie zeigt aber auch klaren Handlungsbedarf auf. Es ist die erste nationale Strategie der Schweiz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Sie wurde 2021 vom Bundesrat verabschiedet und dient als gemeinsamer Rahmen für Bund, Kantone, Städte und Gemeinden.
Die Strategie konzentriert sich auf vier zentrale Handlungsfelder: Berufs- und öffentliches Leben, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, geschlechtsspezifische Gewalt, Diskriminierung. Die Umsetzung erfolgt über einen Aktionsplan mit konkreten Massnahmen, die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann koordiniert werden. Alle Bundesdepartemente sind einbezogen und daran beteiligt.
Eine Zwischenevaluation im Jahr 2025 hat gezeigt, dass die Strategie wichtige Themen abdeckt und sinnvolle Ziele setzt. Es wurden bereits Fortschritte erzielt, insbesondere im Bereich der beruflichen und öffentlichen Teilhabe, aber es besteht weiterhin Planungsbedarf. Frau Bundesrätin Baume-Schneider nannte als Herausforderungen insbesondere fehlende personelle und finanzielle Ressourcen, eine noch ungenügende Verankerung des Gleichstellungsgedankens in Wirtschaft und Politik, Lücken bei Themen wie der Care-Arbeit, Intersektionalität, LGBTQ-Anliegen sowie die Rolle von Männern als Zielgruppen.
Besonders im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sollen zusätzliche Massnahmen ergriffen werden. Der Bundesrat beschloss deshalb Ende 2025, die Strategie weiterzuentwickeln und für die Jahre 2027 bis 2030 neue Prioritäten festzulegen. Zudem wird eine neue nationale Strategie gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt erarbeitet. Diese soll bestehende Programme zusammenführen, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden verbessern sowie Prävention, Schutz und Koordination stärken.
Fazit: Die Gleichstellungsstrategie 2030 hat wichtige Fortschritte angestossen und die Gleichstellungspolitik in der Schweiz gestärkt. In der nächsten Umsetzungsphase sollen bestehende Lücken geschlossen und die Wirksamkeit der Massnahmen weiter erhöht werden.
Beim zweiten Thema, "Aussprache zum Geschäftsbericht des Bundesrates", berichtete uns Herr Bundesrat Martin Pfister als Stellvertreter des Vorstehers des UVEK, Herrn Bundesrat Albert Rösti, über die Vorlage Verkehr '45. Sie steht für einen gezielten Ausbau statt für eine Wunschliste. Die wichtigsten Projekte sollen realisiert und gleichzeitig die begrenzten finanziellen Mittel konsequent priorisiert werden.
Ausgangspunkt war die Situation im Jahr 2024, als der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur unter Druck geriet. Im Bahnbereich zeigte sich, dass das Angebotskonzept 2035 mit Mehrkosten von mindestens 14 Milliarden Franken deutlich teurer würde als geplant. Gleichzeitig wurde der Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen vom Volk abgelehnt. Deshalb beauftragte das UVEK die ETH Zürich mit einer unabhängigen Priorisierung und Beurteilung der Verkehrsprojekte. Auf Basis dieses Gutachtens entschied der Bundesrat Anfang 2026, welche Projekte bis 2045 weiterverfolgt werden.
Die Vorlage verfolgt zwei Ziele: Die Verkehrsinfrastruktur soll weiter ausgebaut werden; gleichzeitig müssen Projekte priorisiert werden, weil die verfügbaren Mittel eben nicht ausreichen, um alle Wünsche zu erfüllen. Im Bahnbereich sind unter anderem vorgesehen: eine Verbesserung der Verbindung Biel-Lausanne/Genf bis 2030, der Viertelstundentakt von Bern nach Zürich bis 2035, der Ausbau wichtiger Bahnhöfe wie Genf Cornavin und Basel SBB, der Zimmerberg-Basistunnel usw. Im Strassenbereich sollen im Ausbauschritt 2027 zwei Engpässe auf der Autobahn A1 beseitigt werden, nämlich Aarau Ost-Birrfeld sowie Perly-Bernex im Raum Genf. Ergänzend dazu werden die Agglomerationen mit rund 1,6 Milliarden Franken für Verkehrsprojekte unterstützt.
Zur Finanzierung: Die Projekte werden über den Bahninfrastrukturfonds und den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds finanziert. Um die Finanzierung langfristig sicherzustellen, sollen bestehende Einnahmen verlängert und neue Regeln eingeführt werden, damit Kostenüberschreitungen vermieden werden. Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur haben dabei immer Vorrang vor neuen Ausbauprojekten.
Verkehr '45 bedeutet also nicht nur Ausbau, sondern vor allem Priorisierung. Der Bundesrat setzt auf die wichtigsten und finanzierbaren Projekte, um die Verkehrsnetze von Bahn und Strasse sowie des Agglomerationsverkehrs langfristig leistungsfähig zu halten.