Fässler Daniel · Ständerat · 2026-06-10
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-10
Wortprotokoll
Wir debattierten in den letzten Jahren viel und wiederkehrend darüber, wie die Stromproduktion ausgebaut und damit die Versorgungssicherheit vor allem im Winter gestärkt werden kann, wie der Ausbau der Wasserkraft- und der Solarenergieproduktion beschleunigt und die Produktion von Windenergie erleichtert werden kann. Bei all diesen Diskussionen und den dabei beratenen Vorlagen waren wir uns immer bewusst, dass die beste Produktion nichts nützt, wenn die produzierte Energie nicht transportiert werden kann. Wir waren uns zudem immer auch bewusst, dass die angestrebte Dekarbonisierung und die zunehmend dezentrale Stromproduktion einen starken Aus- und Umbau der Stromnetze nötig machen.
Mit dem am 1.[NB]Juni 2019 in Kraft gesetzten Bundesgesetz vom 15.[NB]Dezember 2017 über den Um- und Ausbau der Stromnetze (Strategie Stromnetze) und den damit zusammenhängenden Verordnungsanpassungen wurden die Rahmenbedingungen für Stromleitungsprojekte in diesem Sinne verbessert. Doch die Situation im Bereich der Stromnetze entschärfte sich noch nicht wie gewünscht. Die Instandhaltung und die Sanierung sowie der Um- und Ausbau der Stromnetze blieben herausfordernd und zeitintensiv. Dass eine weitere Beschleunigung notwendig ist, wurde schon vor einiger Zeit erkannt und ist auch in unserer Kommission völlig unbestritten.
Der Hauptgrund für den dringenden Handlungsbedarf ist der heutige Zustand des Übertragungsnetzes. Mehr als 60 Prozent des Übertragungsnetzes, das heisst konkret vor allem die Strommasten, sind zwischen 50 und 80 Jahre alt und erreichen in absehbarer Zeit die maximale Lebensdauer. Ein grosser Teil dieser Netzebene 1 unseres Stromnetzes muss daher in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erneuert werden. Die Netzebene 1 muss aber nicht nur saniert, sondern auch dringend ausgebaut werden, dies unter anderem wegen der Dekarbonisierung der Energieversorgung und der zunehmend dezentralen Stromproduktion.
Der grosse Sanierungs- und Ausbaubedarf führt zu entsprechend vielen Stromleitungsprojekten und zu komplexen, langwierigen Planungs-, Genehmigungs- und Rechtsmittelverfahren. Die im Elektrizitätsgesetz für das Sachplanverfahren festgelegte Zweijahresfrist konnte bisher nie eingehalten werden. Auch die ebenfalls im Elektrizitätsgesetz vorgesehene Zweijahresfrist für das Plangenehmigungsverfahren wird bei Projekten zum Übertragungsnetz teilweise noch immer überschritten.
Vor diesem Hintergrund möchte der Bundesrat mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes die Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Rechtsmittelverfahren betreffend den Um- und Ausbau der Stromnetze vereinfachen und damit beschleunigen. Ich erwähne kurz die fünf wichtigsten Punkte, die der Bundesrat mit seiner Vorlage ändern möchte.
1.[NB]Den Anlagen des Übertragungsnetzes wird schon heute ein nationales Interesse beigemessen. Neu soll ihnen, von Ausnahmen abgesehen, gegenüber anderen nationalen Interessen ein grundsätzlicher Vorrang eingeräumt werden.
2.[NB]Bei Leitungen des Übertragungsnetzes sollen die Sanierungs- und Ersatzvorhaben unter gewissen Voraussetzungen auf dem bisherigen Trassee oder unmittelbar daran angrenzend genehmigt werden können, ohne dass vorgängig nochmals ein Sachplanverfahren durchgeführt werden muss.
3.[NB]Um die Verfahren auch bundesintern zu beschleunigen, soll die Koordination zwischen der Leitbehörde und einer Fachbehörde oder zwischen den Fachbehörden vereinfacht werden. Neu soll in Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen, die in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Energie fallen, nicht mehr zwingend ein Bereinigungsgespräch mit anderen Bundesbehörden stattfinden müssen. Stattdessen soll künftig in Abweichung zum formellen Differenzbereinigungsverfahren gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) ein Bereinigungsversuch genügen.
4.[NB]Transformatorenstationen ausserhalb der Bauzonen sollen gemäss einem in der Vernehmlassung von den Verteilnetzbetreibern geäusserten Anliegen unter gewissen Voraussetzungen neu als standortgebunden gelten.
5.[NB]Mit der Plangenehmigung entscheidet die Genehmigungsbehörde gleichzeitig auch über die enteignungsrechtlichen Einsprachen. Von den enteigneten Rechten darf heute aber erst Gebrauch gemacht werden, wenn das Schätzungsverfahren abgeschlossen und die Entschädigung bezahlt ist oder wenn der Präsident der Eidgenössischen Schätzungskommission die vorzeitige Besitzeinweisung bewilligt hat. Neu soll dem Enteigner das Recht zur vorzeitigen Besitzergreifung von Gesetzes wegen zustehen. Mit dieser Änderung können ebenfalls Verzögerungen in der baulichen Realisierung vermieden werden.
Der Nationalrat ist Erstrat und beriet die Vorlage am 18.[NB]Dezember 2025. Nachdem in der Detailberatung verschiedene Änderungen beschlossen worden waren, nahm der Nationalrat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 190 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen an.
Unsere Kommission befasste sich an vier Sitzungen mit der Vorlage. Am 19.[NB]Januar 2026 liess sie sich durch Bundesrat Albert Rösti die Vorlage präsentieren. Die Kommission beschloss danach Eintreten, ohne dass ein Gegenantrag gestellt worden wäre. Die Kommission beschloss, vor der Detailberatung die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom), die unabhängige Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich, und die nationale Netzgesellschaft Swissgrid anzuhören. Diese Anhörungen fanden an der Sitzung vom 12.[NB]Februar statt. Im Anschluss daran wurden verschiedene Berichte erörtert und besprochen, mit denen die Verwaltung durch die Kommission beauftragt worden war. An der Sitzung vom 14.[NB]April wurden weitere Berichte präsentiert und diskutiert. Danach wurde mit der Detailberatung begonnen, und an der Sitzung vom 7.[NB]Mai wurde diese abgeschlossen.
Wie Sie der Fahne entnehmen können, beantragt Ihnen die Kommission ergänzend bzw. abweichend zu den Beschlüssen des Nationalrates eine grössere Anzahl von Änderungen. In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Vorlage mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Auf die doch recht vielen Differenzen, auch solche mit komplexen Inhalten, komme ich dann im Verlauf der Detailberatung zu sprechen.