Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-10
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-10
Wortprotokoll
Im Sinne einer Unterstützung Folgendes: Ihre Kommission will den besagten Artikel abändern, sodass das Bereinigungsverfahren gemäss Artikel 12 RPG bis spätestens 30 Tage nach Abschluss des Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens einzuleiten ist. Der Bundesrat unterstützt dies aus folgenden Gründen: Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, das Bereinigungsverfahren aufrechtzuerhalten. Es schafft eine bessere Vertrauensbasis unter den Beteiligten. Der vorliegende Antrag Ihrer Kommission nimmt dieses Anliegen auf und sorgt gleichzeitig für eine Straffung des Verfahrens, indem sie den Kantonen eine Frist setzt, ihren Antrag für das Bereinigungsverfahren spätestens einen Monat nach Ablauf des Anhörungs- und Mitwirkungsverfahrens zu stellen. Dies ermöglicht es, ein allfälliges Bereinigungsverfahren nach Raumplanungsgesetz unverzüglich durchzuführen und gleichzeitig eine Verzögerung des Verfahrens im Rahmen des Sachplans Übertragungsleitungen zu minimieren. [GZ]