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Ritter Markus · Nationalrat · 2026-06-10

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-10

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht ist einer der zentralen rechtlichen Pfeiler der Schweizer Landwirtschaft. Aufgrund der hohen Bedeutung unseres sehr beschränkt vorhandenen Kulturlandes regeln wir mit diesem Gesetz den Erwerb, deckeln die Erwerbspreise und legen den Personenkreis fest, der Landwirtschaftsland kaufen kann. Dabei spielt das Selbstbewirtschafterprinzip eine zentrale Rolle. Jene Personen sollen Kulturland erwerben können, die auch in der Lage sind, es selber zu bewirtschaften und die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhalten. Das landwirtschaftliche Kulturland ist nichts anderes als ein wichtiger Teil der Existenzgrundlage der Schweizer Bevölkerung, auf dem wir einen massgeblichen Anteil unserer Lebensmittel auf eine nachhaltige Art und Weise produzieren.

Für die Mitte-Fraktion hat das bäuerliche Bodenrecht sowohl für unser Land als auch für unsere Landwirtschaft eine zentrale Bedeutung. Die Landwirtschaft wurde vom Bundesrat während der Corona-Krise als systemrelevant erklärt. Zur Erfüllung des Verfassungsauftrages der Schweizer Landwirtschaft spielt das Kulturland eine zentrale Rolle. Von unserer gesamten Landesfläche macht das landwirtschaftliche Kulturland nur noch rund 25 Prozent aus; weitere 12 Prozent entfallen auf die Sömmerungsfläche in den Alpen. Nur auf diesen Flächen können Lebensmittel produziert werden.

Der Druck auf das Kulturland ist aber von allen Seiten gross. Im Berggebiet verwalden jedes Jahr rund 1400 Hektaren Kulturland, da sich die Landwirtschaft aufgrund des starken Strukturwandels aus schwierigen Gebieten immer weiter zurückzieht. Im Mittelland ist die Bautätigkeit nach wie vor enorm. Dies geht immer und ausschliesslich zulasten des Kulturlandes. Die besten Böden werden verbaut. Pro Sekunde gehen nach wie vor 0,8 Quadratmeter Kulturland für immer verloren. In der Schweiz gibt es nur noch rund 46[NB]200 Landwirtschaftsbetriebe. Jedes Jahr geben weitere 600 bis 800 Betriebe ihre Tätigkeit auf. Diesem starken Trend kann nur mit geeigneten Rahmenbedingungen entgegengewirkt werden. Das bäuerliche Bodenrecht gehört hier dazu.

Die vorliegende Revision des bäuerlichen Bodenrechts wird von der Mitte-Fraktion daher explizit unterstützt. Die Mitte-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und überall der Mehrheit folgen.

Diese Revision geht auf einen Auftrag des Parlamentes mit der Motion 22.4253 zurück. Mit dieser Motion wurden für die Revision klare Ziele gesetzt:

1.[NB]die Stärkung des Selbstbewirtschafterprinzips;

2.[NB]die Verbesserung der Position der Ehegatten;

3.[NB]die Förderung des Unternehmertums.

Die Mitte-Fraktion stellt fest, dass die gesetzten Ziele mit dieser Revision erreicht werden können. Der Bundesrat hat zur Erarbeitung der Vorlage eine breit zusammengesetzte Begleitgruppe eingesetzt. Dieses Vorgehen hat sich bewährt, und das Ergebnis der Arbeit ist auch in der Vernehmlassung zur Vorlage breit unterstützt worden.

Für die Mitte-Fraktion stehen auch in Zukunft die bäuerlichen Familienbetriebe im Zentrum der Ausrichtung der Agrarpolitik. Sie bilden das Fundament unserer Landwirtschaft. Mit dieser Revision und insbesondere den Anträgen der Mehrheit der Kommission werden die Familienbetriebe gestärkt und mit einer Perspektive für die Zukunft versehen. Die Mitte-Fraktion unterstützt die Modernisierung des bäuerlichen Bodenrechts nach nun dreissig Jahren und damit auch die Anpassung an die aktuelle Situation in verschiedenen Bereichen.

Ich komme nun zu unseren Einschätzungen im Rahmen der Detailberatung. Für die Mitte-Fraktion hat, wie gesagt, das Selbstbewirtschafterprinzip im bäuerlichen Bodenrecht eine zentrale Bedeutung.

In Artikel 9 Absatz 3 wird von der Minderheit II (Nicolet) die Möglichkeit des Erwerbs von Kulturland durch Holdinggesellschaften gefordert. Dies lehnt die Mitte-Fraktion explizit ab, da die Eigentumsverhältnisse am Kulturland damit stark verschleiert werden könnten und die Selbstbewirtschaftung kaum mehr gesichert wäre. Zudem würde die Kontroll- und Vollzugsaufgabe der Kantone bei diesem Gesetz mit solchen Konstrukten stark erschwert.

Auch eine Erwerbsmöglichkeit durch Genossenschaften, wie sie von der Minderheit Bertschy in Artikel 9 Absatz 4 gefordert wird, lehnt die Mitte-Fraktion als nicht praktikabel ab. Bei Genossenschaften gibt es keine Mehrheitsbeteiligung am Kapital und an den Stimmen. Auch das freie Recht auf Eintritt und Austritt bei Genossenschaften schwächt das Selbstbewirtschafterprinzip. Ein korrekter Vollzug des Gesetzes durch die Kantone wäre stark erschwert. Mit Aktiengesellschaften und GmbH können im Bereich der juristischen Personen für den Erwerb von Kulturland klare Grundlagen geschaffen werden. Die Bedingungen können in der Folge durch die Kantone auch kontrolliert werden.

Bei Artikel 60 Buchstabe j unterstützt die Mitte-Fraktion ebenfalls die Mehrheit. An die mögliche Aufteilung eines grösseren Gewerbes müssen klare Bedingungen bezüglich nachfolgender Grösse der einzelnen Gewerbe und der notwendigen Gebäudesubstanz für die Teilung gestellt werden. Es sollen keine Mikrobetriebe entstehen, die dann auch noch einen hohen Bedarf an neu zu erstellenden Gebäuden aufweisen. Dies wäre nicht im Sinne unserer Raumplanung.

Bei Artikel 64 Absätze d und e wird die Mitte-Fraktion der Mehrheit folgen. Mit der vom Bundesrat vorgesehenen Formulierung wird der Erwerb von Kulturland präzisiert. Insbesondere soll verhindert werden, dass Privatpersonen oder nicht qualifizierte Investoren eine Ausnahme für den Erwerb von Kulturland geltend machen können, ohne die Bewirtschaftung in der Tat durch Selbstbewirtschaftung zu gewährleisten. Mit dieser Präzisierung kann auch der Vollzug des bäuerlichen Bodenrechtes durch die Kantone gestärkt werden.

Bei Artikel 73 Absatz 1 wird die Mitte-Fraktion der Mehrheit folgen. Die geringfügige Erhöhung der Belastungsgrenze von 35 auf 50 Prozent Zuschlag, wie vom Bundesrat vorgesehen, macht Sinn und stärkt das Unternehmertum - eines der Ziele dieser Revision. Diese Erhöhung ist aufgrund der höheren Baukosten für die Finanzierung von Investitionen sinnvoll und notwendig. Der Gemüsebau soll davon ausgenommen werden, da gemäss Schätzungsanleitung beim Gemüsebau 75 Prozent der Gestehungskosten als Ertragswert angerechnet werden. Als Vergleich dazu sind es bei den Gebäuden für Raufutterverzehrer, zum Beispiel Milch- oder Mutterkühe, nur 20 Prozent. Die Minderheit Hübscher nimmt diese Differenzierung nicht auf. Bei den Gebäuden für Raufutterverzehrer würden die finanziellen Mittel für Investitionen fehlen, und beim Gemüsebau könnten über 100 Prozent der Gestehungskosten mit der Belastung bis zur Belehnungsgrenze finanziert werden. Die Mehrheit macht hier die notwendige Differenzierung, und ihr Antrag ist zur Annahme empfohlen.

Zusammengefasst wird die Mitte-Fraktion überall der Mehrheit folgen. Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun und damit auch diese gute Gesetzesvorlage, die hier vorliegt, zu würdigen, und ich bitte Sie, ihr in der Gesamtabstimmung dann zuzustimmen.