Rösti Albert · Bundesrat · 2026-06-10
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-06-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat wollte in seiner ursprünglichen Version gemäss Botschaft ganz bewusst, dass Trafostationen in der Landwirtschaftszone unterstützt werden können, wenn diese für Anlagen, die auch in der Landwirtschaftszone sind, notwendig sind; dies im Sinne des klaren Grundsatzes der Trennung zwischen Bauzone und Nichtbauzone.
Der Nationalrat wollte das im Grundsatz ausdehnen, sodass Trafostationen auch bewilligt werden können, wenn sie Bauten und Anlagen in der Bauzone erschliessen. Hier verbessern Sie die Vorlage bezüglich des Trennungsgrundsatzes nicht in Richtung des Bundesrates. Sie verbessern sie aber mindestens insofern, als hier geklärt ist, wie die Trafostationen ausserhalb der Bauzone verwendet werden müssen, damit sie bewilligt werden können; dies gilt für Anlagen, die sowohl in der Bauzone als auch in der Landwirtschaftszone einen Nutzen daraus haben. Es ist gegenüber der nationalrätlichen Fassung im Sinne des Trennungsgrundsatzes eine Verbesserung und Vereinfachung. [GZ]