Fässler Daniel · Ständerat · 2026-06-10
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-10
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen für diese Diskussionsbeiträge. Ich möchte drei Bemerkungen machen, die erste ist die wichtigste: Wir reden hier nur über das Höchstspannungsnetz, über die Netzebene 1, und nicht über das Verteilnetz und auch nicht über die Niederspannung. Bei den Strommasten, wie Sie sie aus der Landschaft kennen, handelt es sich in vielen Fällen eben nicht um die Stromleitungen des Übertragungsnetzes, der Höchstspannungsebene, sondern der Mittelspannung oder der Hochspannung, allenfalls auch der Niederspannung. Bei der Niederspannung ist inzwischen fast in der gesamten Schweiz eine Erdverlegung erfolgt.
Und ich muss an Kollege Schwander noch eine Erklärung richten. In Artikel 15c Absatz 1 - wir kommen nachher am Rande darauf zurück - ist der Grundsatz festgelegt, dass für Leitungen des Verteilnetzes, also bei allen Leitungen, die nicht zum Höchstspannungsnetz gehören, bei den Netzebenen 3, 5 und 7, eine Ausführung als Erdkabel vorgesehen ist. Dies ist vorzusehen, sofern dies technisch und betrieblich möglich ist, die Zugänglichkeit gewährleistet werden kann und - das ist meine Antwort an Sie, Herr Kollege Schwander - sofern die Gesamtkosten des Erdkabels im Vergleich zu den Kosten einer Freileitung den Mehrkostenfaktor nicht übersteigen, der bei 3,0 liegt. Bereits bei der Hochspannung und bei der Mittelspannung reden wir von einem Mehrkostenfaktor von[NB]3. Das ist einfach teurer, das können Sie nicht negieren. In Bezug auf die Höchstspannung hat uns Swissgrid dargelegt, dass man von Mehrkosten des Faktors 2 bis 10 ausgeht.
Ich möchte auch etwas vor der Illusion warnen, dass eine Höchstspannungsleitung einfach so in den Boden verlegt und durch das Baugebiet geführt werden könnte. Das ist nicht ein Kabel, das sind mehrere Kabel, für welche entsprechende Abstände einzuhalten sind. Sie können sich das wie eine Autobahn vorstellen, die dann in den Boden verlegt ist. Diese braucht entsprechend Platz, muss Hindernisse umgehen, muss unterhalten werden, hat eine kürzere Lebensdauer, zumal sie auch wieder ersetzt werden können muss. In diesem Sinne ist die Verlegung des Höchstspannungsnetzes in den Boden wirklich nur in wenigen Fällen sinnvoll und auch nur dort möglich, wo man den nötigen Platz dafür hat.
Die zweite Bemerkung betrifft die Elektrostrahlung. Es gibt die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, die selbstverständlich einzuhalten ist. Niemand lebt gerne unter einer Höchstspannungsleitung. Aber ich glaube auch, dass gar niemand unter einem Höchstspannungskabel lebt, weil damit die eben genannte Verordnung nicht eingehalten werden könnte; daran ändert sich nichts.
Und noch eine letzte Bemerkung: Ja, die Kommission hat in Absatz 1 vorgesehen, dass in den Bauzonen eine Erdverlegung erfolgen kann. Wie es Ständerat Schmid korrekt dargelegt hat, wird es dort nötig sein, die beiden Varianten zu planen, damit eine entsprechende Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Diese wird dann zeigen, ob eine Erdverlegung möglich sowie technisch und betrieblich auch sinnvoll ist.
Mit diesen letzten Bemerkungen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.