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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2026-06-10

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-10

Wortprotokoll

In den vergangenen Jahren gewichtete dieser Rat den Ausbau der erneuerbaren Energien gegenüber dem Natur- und Landschaftsschutz höher und räumte der Stromversorgung einen Vorrang ein. Es waren ja durchaus heftige Diskussionen, die wir führten, etwa zum Mantelerlass, zum "Solar-Express" und "Wind-Express" sowie zum Beschleunigungserlass. Im Raumplanungsrecht sowie in zahlreichen bau- und umweltrechtlichen Vorlagen zeigt sich dieselbe Entwicklung. Die zentralen Inventare des Natur- und Heimatschutzes, sei es BLN oder Isos, sowie die Instrumente des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz als auch der Gewässerschutz stehen zunehmend zur Disposition.

Schutzbestimmungen werden geöffnet, relativiert, es wird neu ausgelegt, und jedes Mal heisst es, es sei sachlich begründet, nur punktuell, ohne Präjudiz, weil dies übergeordnete Interessen erfordern würden. Was als Ausnahme beginnt, verändert schrittweise den Charakter unserer Schutzsysteme, die wir über Jahrzehnte aufgebaut haben; ja, man könnte auch sagen, über Jahrhunderte, wenn man schaut, wie die Korporationen mit unseren Naturschutzregelungen umgehen. Aus klaren und verlässlichen Schutzinstrumenten werden Regelungen, die immer häufiger zur Disposition gestellt werden.

Nun soll also im Rahmen des "Netz-Expresses" auch noch der Moorschutz aufgeweicht werden - jetzt auch noch der Moorschutz. Volk und Stände verankerten am 6.[NB]Dezember 1987 den Moorschutz in der Bundesverfassung. Ich möchte Artikel 78 Absatz 5 der Bundesverfassung zitieren: "Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und gesamtschweizerischer Bedeutung sind geschützt. Es dürfen darin weder Anlagen gebaut noch Bodenveränderungen vorgenommen werden. Ausgenommen sind Einrichtungen, die dem Schutz oder der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung der Moore und Moorlandschaften dienen." Ich sehe da keinen Interpretationsspielraum - auch in der Praxis nicht. Es gibt hier keine Interessenabwägung vorzunehmen.

Nun will die Mehrheit der UREK-S diesen Schutz im Rahmen des "Netz-Expresses" aufweichen. Bei den bisherigen Öffnungen im Umweltrecht konnte man, grosszügig betrachtet, noch sagen, die Grenze werde belastet, aber sie halte stand. Aber mit dem Antrag der Mehrheit wird die Grenze überschritten, die Mehrheit der UREK-S überschreitet eine rote Linie. Die Formulierung des Bundesrates nimmt nach meiner Ansicht und meiner Erinnerung genau die Fassung auf, die wir im "Solar-Express" erstritten hatten. Diese rote Linie dürfen wir nicht überschreiten, weil der Schritt nicht notwendig ist. Der Moorschutz ist verfassungsrechtlich verankert - klar, eindeutig, unmissverständlich.

Ich bitte Sie, der Minderheit und dem Bundesrat zu folgen und den Moorschutz nicht aufzuweichen, weil es verfassungswidrig wäre.