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Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-11

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-11

Wortprotokoll

Bei dieser Vorlage gibt es noch zwei, ich würde sagen, kleine Differenzen, nachdem der Ständerat am Montag im Wesentlichen dem Beschluss Ihres Rates gefolgt ist. Bei beiden Punkten bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, dem Ständerat zu folgen und die Vorlage damit zu bereinigen, sodass sie bereit für die Schlussabstimmung ist.

Damit werden die gesetzlichen Grundlagen für eine schweizweite Betreibungsauskunft geschaffen. Dies sollte auch im Titel der Vorlage zum Ausdruck kommen, daher ist die Änderung des Titels der Vorlage folgerichtig. Auch die vom Ständerat eingefügte Delegationsklausel zum Betrieb des zentralen Informationssystems in Artikel 8b Absatz 1bis des Entwurfes ist sinnvoll. Damit erhält die Verwaltung mehr Spielraum, um allenfalls den Betrieb des Informationssystems unter klar bestimmten Voraussetzungen auf einen geeigneten Dritten zu übertragen. Dabei muss es sich aber um eine Organisation handeln, an welcher der Bund sowie allenfalls Kantone und andere Gemeinwesen beteiligt sind, jedoch darf es sich nicht um eine beliebige private Firma, um einen privaten Anbieter handeln. Diese zusätzliche Möglichkeit erscheint sinnvoll.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Beschlüssen des Ständerates zuzustimmen und diese wichtige Vorlage damit zu bereinigen. Damit erhalten die grossen Bemühungen, unser Schuldbetreibungs- und Konkurswesen in die Zukunft zu führen und zu digitalisieren, den nötigen gesetzlichen Rahmen zur Umsetzung. Das wäre ein schöner Fortschritt. [GZ]