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Bühler Manfred · Nationalrat · 2026-06-11

Bühler Manfred · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-11

Wortprotokoll

Meine Berichterstattung zu dieser Motion wird relativ kurz sein, weil das Geschäft eine Vorgeschichte hat, die uns allen oder fast allen von uns bekannt sein sollte. Die Motion 25.4415 ist am 17.[NB]November 2025 von der RK-S eingereicht worden. Sie kommt aus der gescheiterten Vorlage zur Reform des Sanktionenvollzugs hervor. Bekanntlich lehnte der Nationalrat am 14.[NB]Juni 2024 in der Schlussabstimmung die Vorlage 1 aus dem Massnahmenpaket zum Sanktionenvollzug ab. Die allermeisten von uns haben dies also noch gut präsent.

Die Motion will den Bundesrat beauftragen, zweckmässige Anpassungen in den gesetzlichen Grundlagen für den Sanktionenvollzug vorzulegen. Er soll den Entwurf 1 der erwähnten abgelehnten Vorlage berücksichtigen. Er soll auch weitere Anpassungen vorschlagen, damit Nutzen und Kosten für stationäre Massnahmen nach Artikel 59 StGB angemessen bleiben. Auch sollen die Analysen der Kantone zu den Massnahmen nach Artikel 59 StGB mit deren Zusammenarbeit einfliessen.

Die Kommission unterstützt die Motion, und zwar klar, mit 16 zu 8 Stimmen. Die Diskussion vom 16.[NB]April 2026 in der Kommission hat zwei sehr unterschiedliche Argumentationsweisen hervorgebracht. Die Gegner haben zu bedenken gegeben, es könnte eine Rationierung der therapeutischen Massnahmen anstehen, und deshalb die Motion abgelehnt. Die Massnahmen kosten bekanntlich immer mehr Geld in den Kantonen, einerseits weil die psychischen Störungen der Insassen immer komplexer sind, andererseits weil die Fälle immer zahlreicher werden. Diese Umstände legen eben gerade eine Reform nahe. Man kann nicht einfach unbesehen - sorry für die etwas saloppe Formulierung - unendlich viel Geld in das aktuelle System hineinpumpen.

Eine Reform ist notwendig, damit die Gelder und menschlichen Ressourcen effizient und zweckmässig eingesetzt werden können. Es besteht auch ein Mangel an Fachpersonal im Bereich der Psychiatrie, das ist uns allen bekannt.

In den letzten Jahren haben die stationären Massnahmen gemäss Artikel 59 StGB massiv zugenommen. In der Presse ist, wie Ihnen bekannt ist, zunehmend von psychisch gestörten Tätern die Rede. Leider wurde uns dies vor wenigen Tagen durch die dramatischen Ereignisse in Winterthur wieder vor Augen geführt. Die Kantone haben bei der Behandlung all dieser Fälle viele Schwierigkeiten, und die gesetzlichen Anpassungen sind sowohl notwendig als auch dringend.

In der gescheiterten Vorlage 22.071 gab es einige Punkte, die unbestritten waren. Die vorliegende Motion hat den Vorteil, dass eine Gesamtbeurteilung gemacht werden kann und soll. Der Bundesrat hat die Zeit und die Ressourcen - ich hoffe es zumindest -, um sich mit den Kantonen gut abzusprechen. Bekanntlich hat die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren eine Expertengruppe beauftragt, die stationären Massnahmen nach Artikel 59 StGB vertieft zu analysieren. Der Bundesrat wird auch auf Basis dieses Berichtes geeignete Massnahmen vorschlagen können.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, der Motion auch zuzustimmen. Der Ständerat hat dies übrigens am 16.[NB]März einstimmig getan.