Germann Hannes · Ständerat · 2026-06-11
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-11
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) sollen die Qualität der Versorgung und die Sicherheit der Medikation verbessert werden. Zu diesem Zweck sind im Wesentlichen folgende Massnahmen vorgesehen:
1.[NB]Arzneimittel für neuartige Therapien, also Advanced Therapy Medicinal Products (ATMP), sollen spezifisch und umfassend im Heilmittelgesetz geregelt werden.
2.[NB]Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird vorangetrieben, Stichworte sind da "elektronische Rezepte" und "elektronische Medikationspläne".
3.[NB]Die Tierarzneimittelregulierung soll an diejenige der Europäischen Union angepasst werden.
Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zur HMG-Revision 3a am 3.[NB]September 2025 zuhanden des Parlamentes. Mehrere vom Parlament überwiesene Motionen werden mit dem vorliegenden Entwurf umgesetzt, namentlich im Bereich der E-Rezepte und des elektronischen Medikationsplans. Der Nationalrat beriet das Geschäft am 12.[NB]März 2026 und nahm es in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Das Eintreten war in der grossen Kammer ebenso wenig bestritten wie in unserer vorberatenden Kommission, der SGK-S.
Die SGK-S beriet das Geschäft zur Revision 3a des Heilmittelgesetzes an ihrer Sitzung vom 31.[NB]März und in einer bis in die Abendstunden des 23.[NB]April dauernden Open-End-Debatte sowie vor einer Woche am Rande der Session vor. Die Behandlung der 130 Seiten langen Fahne nahmen wir entlang der eingangs erwähnten drei Blöcke "Digitalisierung", "Arzneimittel" sowie "Arzneimittel für neuartige Therapien" vor. An der angesprochenen Zusatzsitzung vom 4.[NB]Juni wurden offene Fragen zum Versandhandel geklärt und eine Übergangslösung für das E-Rezept und die E-Medikation bis zur Realisierung des Gesundheitsraums Swiss Health Data Space (Swiss HDS) diskutiert. So haben wir auch um eine Lösung für Hauslieferdienst und Versandhandel gerungen und hoffentlich auch gefunden. Die Kommission spricht sich für einen Paradigmenwechsel aus, mitsamt einer Ausweitung des Versandhandels auf Hausärzte mit Erlaubnis zur Selbstdispensation.
Durch den konsequenten Einsatz digitaler Instrumente bei der E-Medikation sollen Fehlerquellen reduziert werden. Der Bundesrat schlägt ein ganzes Paket von Änderungen vor. Unter anderem müssen Verschreibungen künftig elektronisch ausgestellt und eingelöst werden. Neu sollen Patientinnen und Patienten zudem einen elektronischen Medikationsplan erhalten, der auch im elektronischen Patientendossier (EPD) respektive dann im elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) abgelegt werden kann. Er enthält eine Liste der einzunehmenden Arzneimittel und Informationen über deren Anwendung. Damit sollen Fehleinnahmen reduziert und die Therapietreue erhöht werden. Ein Medikationsplan verbessert zudem den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Gesundheitsfachpersonen, reduziert Medikationsfehler und hilft, gefährliche Wechselwirkungen zwischen eingenommenen Arzneimitteln frühzeitig zu erkennen.
Für das elektronische Rezept und den Medikationsplan müssen Systeme verwendet werden, die einen sicheren Datenaustausch gewährleisten und interoperabel sind. Diese Systeme sollen durch private Akteure angeboten werden. Auf ein System, das vom Bund betrieben wird, wird zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet. Die Kommission hat indes einen Antrag gutgeheissen, der verlangt, dass Private bei der Umsetzung unterstützt werden können.
Bei Kindern ist die Medikation eine besondere Herausforderung. Es gibt nur wenige Arzneimittel, die spezifisch für Kinder zugelassen sind. Zudem müssen die Dosierungen jeweils individuell pro Kind anhand von Alter, Gewicht, Körpergrösse und weiteren relevanten Faktoren berechnet werden. Der Einsatz von elektronischen Systemen zur Berechnung der Dosierung, sogenannten Clinical Decision Support Systems, kann Berechnungsfehler verhindern und damit die Anwendungssicherheit erhöhen. Die Pflicht zur Verwendung solcher Systeme gilt zunächst für Spitäler. In einem zweiten Schritt kann der Bundesrat die Pflicht auf weitere, ambulante Bereiche ausweiten.
Neue wissenschaftliche Fortschritte in der Biomedizin haben zur Entwicklung verschiedener neuer Therapieformen geführt. Diese Arzneimittel für neuartige Therapien, also für Advanced Therapy Medicinal Products, werden mit der vorliegenden Revision im Heilmittelgesetz klarer geregelt. Ziel ist es, der Bevölkerung einen einfachen und sicheren Zugang zu innovativen und qualitativ hochstehenden Produkten zu gewährleisten. Mit der Einführung und Definition des Begriffs "Arzneimittel für neuartige Therapien" im HMG sollen sowohl Human- als auch Tierarzneimittel eingeschlossen werden; sie umfassen auch die derzeit in der Transplantationsgesetzgebung geregelte Kategorie der Transplantatprodukte. Diese ermöglichen es, die derzeit noch fehlenden regulatorischen Anforderungen für das Herstellen und Inverkehrbringen innovativer Tierarzneimittel vorzusehen. Um die Versorgung der Schweiz mit innovativen Tierarzneimitteln auch in Zukunft sicherzustellen, ist es notwendig, sie möglichst harmonisiert mit der EU zu regulieren, was in diesem Gesetzentwurf auch passiert ist.
Nur knapp auf der Zielgeraden angekommen ist die Kommission bei den "hospital exemptions". Darunter versteht man eine arzneimittelrechtliche Ausnahmeregelung für Krankenhäuser. Sie erlaubt es Krankenhäusern, Arzneimittel für innovative und massgeschneiderte Therapien wie Gen- oder Zelltherapien, also Advanced Therapy Medicinal Products, individuell auf einzelne Patienten anzuwenden, ohne dass diese Arzneimittel vorab ein zentrales, langwieriges Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Hier besteht noch Klärungsbedarf; das zeigt auch der einzige Einzelantrag, der uns bis jetzt vorliegt.
Insgesamt ist es aber gelungen, die Anzahl der Minderheiten in Grenzen zu halten. So hat Ihre SGK auf der 130-seitigen Fahne nur rund ein Dutzend Differenzen geschaffen. Einen besonderen Dank möchte ich vorweg an Frau Bundesrätin Baume-Schneider und ihre Mitarbeitenden richten, die uns geduldig und professionell durch diese nicht einfache Materie begleitet haben.
Nun freue ich mich auf Ihr Eintreten auf die Revision 3a des HMG und auf die Detailberatung.