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de Courten Thomas · Nationalrat · 2026-06-11

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-11

Wortprotokoll

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat diese Initiative des Kantons St.[NB]Gallen an ihrer Sitzung vom 7.[NB]Mai 2026 vorgeprüft. Die Standesinitiative verlangt von der Bundesversammlung, dahin gehend tätig zu werden, dass die erbrachten Leistungen in der Tarifstruktur für Spitäler im Durchschnitt kostendeckend vergütet werden. Dies soll insbesondere für versorgungsrelevante Spitäler gelten, die Leistungsaufträge für die regionale End- und Maximalversorgung wahrnehmen sowie umfassende Vorhalteleistungen sicherstellen. Zudem soll ein Mechanismus zur Anpassung der Tarife an die Teuerung vorgesehen werden.

Nach der Vorberatung beantragt Ihnen die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Die SGK des Ständerates hat ihrem Plenum am 15.[NB]Mai 2025 dasselbe beantragt. Am 16.[NB]Juni 2025 wurde der Antrag der Schwesterkommission im Plenum des Ständerates mit 23 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Aus Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission erlauben die geltenden Regelungen bereits, Kostensteigerungen angemessen in den Tarifen zu berücksichtigen und zusätzliche Leistungen abzugelten. Die Kommissionsmehrheit hält fest, dass die Tarifpartner dafür verantwortlich sind, Tarife zu vereinbaren und aktuell zu halten. In ihren Verträgen können die Tarifpartner auch regeln, wie sie Kostensteigerungen aufgrund der Teuerung berücksichtigen. Eine automatische Anpassung an die Teuerung, wie von der Standesinitiative verlangt, ist jedoch nicht mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar. Diese erfordern, so die Kommissionsmehrheit, eine Gesamtbetrachtung. Gemäss den rechtlichen Vorgaben dürfen Tarife höchstens die transparent ausgewiesenen Kosten decken. Gleichzeitig müssen sie sich an einer effizienten und günstigen Leistungserbringung in der notwendigen Qualität orientieren und wirtschaftlich tragbar sein.

Die Kommissionsmehrheit bemerkt ausserdem, dass Vorhalteleistungen über gemeinwirtschaftliche Leistungen der Kantone gedeckt werden sollten. Weiter weist sie darauf hin, dass die Umsetzung der Standesinitiative auch zu höheren Prämien aufgrund der höheren Tarife führen dürfte. Schliesslich stellt sie infrage, inwiefern eine Anpassung nur für Spitäler gerechtfertigt wäre, weil alle Leistungserbringer für die Versorgung relevante Leistungen erbringen.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, der Standesinitiative keine Folge zu geben.