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Germann Hannes · Ständerat · 2026-06-11

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-11

Wortprotokoll

In Artikel 9c geht es um die befristete Bewilligung zur Anwendung nicht zugelassener Arzneimittel für neuartige Therapien, bekannt als "hospital exemption". Diese Bestimmungen wurden unverändert aus dem vom Parlament verabschiedeten Transplantationsgesetz übernommen. Sie sind dort noch nicht in Kraft. Das Verordnungsrecht wird derzeit revidiert, parallel dazu läuft die Auswertung der Vernehmlassung. Daher konnten noch keine Vollzugserfahrungen gesammelt werden. Auch würden diese Anpassungen im Heilmittelgesetz weiter gefasst als im europäischen Ausland.

Der Nationalrat hat vier Änderungen beschlossen, mit dem Ziel, die "hospital exemption" zu lockern, und zwar mit 105 zu 83 Stimmen. Im Interesse der Patientensicherheit empfehlen Bundesrat und Verwaltung, eine vorzeitige Ausweitung dieser Ausnahmeregelung abzulehnen. Die SGK-S schliesst sich diesen Überlegungen an. Sie spricht sich bei der "hospital exemption" für nicht zugelassene Arzneimittel für neuartige Therapien ohne Gegenantrag für die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung aus. Ihre Kommission ist der Auffassung, dass die vom Nationalrat beschlossenen Erweiterungen teils auf Verordnungsstufe geregelt werden können. Nun ist der Einzelantrag Chassot in der SGK-S ja nicht behandelt worden, sonst hätte möglicherweise das Ergebnis anders ausgesehen. Ich kann daher höchstens eine Einschätzung aus präsidialer Sicht geben, würde es aber vorziehen, wenn die Einzelantragstellerin ihren Antrag zunächst begründen könnte.

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