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Germann Hannes · Ständerat · 2026-06-11

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-11

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat bei Artikel 59a Absätze 1 und 3 folgende Änderungen beschlossen: Erstens wird dem Bundesrat in Absatz 1 die Kompetenz erteilt, die Pflicht zur systematischen Nachbeobachtung auf weitere Arzneimittel auszudehnen. Zweitens wird in Absatz 3 präzisiert, dass der Bundesrat das Führen von Registern, also die Dokumentation von Behandlungs- und Sicherheitsdaten, als verbindlich erklären kann.

Der Antrag Ihrer Kommission sieht wie folgt aus: Die Registerführungspflicht wird aufgenommen, ebenso die Möglichkeit, die Pflicht zur Nachbeobachtung auf weitere Arzneimittel auszudehnen. Die Möglichkeit, Ausnahmen für die Nachbeobachtungspflicht vorzusehen, wird aber beibehalten; dies ist ohne Gegenantrag so entschieden worden. [GZ]

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.