Germann Hannes · Ständerat · 2026-06-11
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-11
Wortprotokoll
Ihre Kommission spricht sich bei Artikel 67a statt für eine Kann-Formulierung, wie es der Bundesrat tut, für einen verpflichtenden und klaren Auftrag aus. Es geht um eine verbindliche Gesetzesgrundlage für den Betrieb einer Datenbank mit harmonisierten Dosierungsempfehlungen für die Pädiatrie durch den Bund. Ziel ist die Weiterführung der Finanzierung von Swisspeddose.
In Absatz 1 heisst es: "Der Bund stellt zur Verbesserung der Sicherheit des Arzneimitteleinsatzes in der Pädiatrie national harmonisierte Empfehlungen über die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln zur Verfügung." In Absatz 2 heisst es nicht: "Der Bund kann zu diesem Zweck eine Datenbank durch Dritte erstellen und betreiben lassen", sondern: "Zu diesem Zweck lässt er eine Datenbank zur Sammlung, Harmonisierung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten, welche die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln betreffen, durch Dritte erstellen und betreiben. Die Datenbank darf keine Personendaten enthalten." Letzteres hat auch der Bundesrat so festgehalten.
Wir haben hier ein Preisschild erhalten, es geht um 500[NB]000 Franken jährlich. Das ist, gemessen am erwarteten Nutzen einer Weiterführung von Swisspeddose im Bereich der Pädiatrie, absolut vertretbar, sinnvoll und eine gute Sache. Darum ist der Antrag auch einstimmig angenommen worden.
Ich ersuche Sie, auch hier der SGK-S zu folgen.