Caroni Andrea · Ständerat · 2026-06-11
Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2026-06-11
Wortprotokoll
Gerne äussere ich mich als Berichterstatter der Kommission auch hierzu. Auch ohne Ordnungsantrag wäre es sicher angebracht gewesen, etwas die Entstehungsgeschichte dieses Geschäfts zu erläutern, denn gemäss den Chronisten des Parlamentes gab es diese Konstellation noch nie. Da Kollege Fässler verdankenswerterweise die Geschichte schon gründlich aufgezeigt hat, beschränke ich mich darauf, noch die Elemente zu ergänzen, die ich erwähnenswert finde und zum Teil auch als Berichterstatter erlebt habe.
Der erste Schritt wurde, wie Sie gehört haben, am 5.[NB]Mai gemacht. Es wurde ausgeführt, wie die Initiative zustande kam. Einflechten möchte ich einfach noch, dass sich die WAK-S vorgängig mit einem Schreiben an uns gewandt und mit 10 zu 3 Stimmen auch eine Verfassungsänderung gewünscht hatte, namentlich mit Blick auf die Schubert-Praxis.
Dann springe ich nach vorne, da Kollege Fässler darüber schon gut berichtet hat, und erwähne nur noch, dass ich am 21.[NB]Mai, als ich als Berichterstatter bei der SPK-N eingeladen war, am Schluss seitens der Kommissionspräsidentin mit den Worten verabschiedet wurde, die SPK-S dürfe nun eine Vorlage ausarbeiten. Das erhielten wir dann auch noch schriftlich bestätigt.
Ich durfte dann als Berichterstatter auch noch in die APK-N. Das war vielleicht das erste Mal in der Parlamentsgeschichte, dass ein Berichterstatter mit einer Initiative in zwei Kommissionen gehen durfte. Das Resultat haben Sie gehört und auch, wie dann die Büros miteinander korrespondiert haben. Was ich für das Gesamtbild noch ergänzen möchte, ist, dass die APK-S sich ihrerseits auch mit einem Mitbericht an die SPK-S gewandt hat. Sie hat nicht die Zuständigkeit infrage gestellt. Sie hat sich mit einem inhaltlichen Mitbericht an uns gewandt und gesagt, sie habe mit 8 zu 5 Stimmen einen ähnlichen Antrag mit dem Ziel einer Verfassungsänderung verworfen, sie sei im entsprechenden Verhältnis auch gegen die Initiative der SPK-S, natürlich auch gegen diejenige der SPK-N und überhaupt auch gegen das Referendum sui generis. Wir hatten das also inhaltlich auf dem Tisch, aber zuständigkeitsmässig wurde da nichts bestritten.
Nach diesen beiden Chronologien möchte ich Ihnen noch kurz den Zwischenstand vermelden. Er lautet zu diesem Zeitpunkt wie folgt: Die SPK-S, die WAK-S und die SPK-N haben sich im Grundsatz für eine Verfassungsgrundlage ausgesprochen. Die beiden APK haben sich dagegen ausgesprochen. Das Büro des Nationalrates findet und fand, für diese Initiative sei die APK-N zuständig. Das Büro des Ständerates hat sich hier vornehm zurückgehalten und uns das weitere Vorgehen überlassen.
Die letzte Etappe war am 3.[NB]Juni in der SPK-S. Da musste man eben entscheiden, ob jetzt dieser parlamentarischen Initiative nach Artikel 109 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes zugestimmt worden sei oder eben nicht.
Vielleicht schildere ich Ihnen die rechtliche Ausgangslage auch noch aus meiner Perspektive. Wenn man in den Kommentar zum Parlamentsgesetz blickt, dann stellt man fest, dass dort steht, im Grundsatz sei im Zustimmungsverfahren die Schwesterkommission zuständig. Auch gemäss konsolidierter Auffassung der Parlamentsdienste, vom Rechtsdienst bis zum Sekretariat der SPK, ist, wie man uns mündlich sagte, die Schwesterkommission zuständig. Vor allem habe es noch nie einen Fall gegeben, bei dem man für dieses Zustimmungsverfahren, das ja ein ganz besonderes Verfahren ist, eine andere Kommission eingeschaltet habe. Wenn man noch an anderer Stelle im Kommentar zum Parlamentsgesetz nachschaut, dann stellt man fest, dass es zweifelhaft ist, ob dem Büro des Nationalrates die Kompetenz zukommt, in dieses Verfahren einzugreifen.
Nun haben wir auch eine Notiz erhalten, allerdings erst später, wie Kollege Fässler auch ausgeführt hat. Da drin sind verschiedene Facetten abgebildet. Es steht drin, die Kommissionen sollen sich primär selber koordinieren; das steht auch so in Artikel 49 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes. Dann steht drin, dass man an das Büro des Nationalrates gelangen könne, wenn die Kommissionen einen Konflikt hätten. Es steht auch, dass das Büro des Nationalrates keine Sanktionsmechanismen habe, sondern eher eine "Koordinations- und Vermittlungsfunktion". In der Schlussfolgerung sagt die Notiz, die SPK-S habe daher mehrere Optionen, wie es auch Kollege Fässler ausgeführt hat. Eine der Optionen ist diejenige, die die Kommission dann auch gewählt hat, nämlich in den Rat zu gehen. Eine andere Option wurde auch beschrieben, das wäre, die Vorlage weiter auszuarbeiten.
Nun, Ihre Kommission hat ausführlich darüber debattiert, welche dieser beiden Optionen zu verfolgen sei. Für die Ausarbeitung der Vorlage sprach namentlich die bisherige Praxis, also dass die Zustimmung der Schwesterkommission bislang immer ausreichte, und auch das Element, dass man im September eine grosse, umfassende Debatte über das Referendum sui generis, Verfassungsnormen und so weiter gemeinsam in einem Rat führen könne, anstatt dies in mehreren Etappen in zwei Räten zu tun. Als weiterer Gesichtspunkt wurde erwähnt, dass es eine gleichlautende Kommissionsinitiative der SPK-N gebe. Auch wenn man hier ein komplizierteres Verfahren wählen würde, könnte man jederzeit in die andere Kommission ausweichen. Da ist es doch einfacher, wenn man es gleich in der richtigen tut, die jetzt damit beschäftigt ist, und das ist die SPK-S. Das waren die Argumente, die damals genannt wurden, um weiterzumachen.
Für die vorgängige Anfrage an den Rat sprach erstens als Hauptargument, dass das Büro des Nationalrates zugunsten der APK-N entschieden habe und man dies respektieren wolle, und zweitens, dass im Nationalrat die APK-N eben für das ganze Paket der Bilateralen III zuständig sei, anders als die APK-S. Dies waren die Hauptargumente der Mehrheit. Ein zusätzliches Argument lautete, dass es vielleicht besser sei, die Räte eher früher als später zu befragen. Wenn ein Nein herausschaut, hat man sich eine längere Diskussion erspart. Bei einem Ja muss man natürlich zweimal fragen, aber wenn man von einem Nein ausgeht, dann ist es einfacher, zuerst zu fragen.
Nach ausführlicher Abwägung entschied Ihre SPK namentlich, wie Sie wissen mit 7 zu 6 Stimmen, dass aufgrund der Meinung des Büros des Nationalrates die Ablehnung durch die APK-N einschlägiger sei als die Zustimmung durch die SPK-N. Danach befand sie aber auch noch einmal inhaltlich über die Kommissionsinitiative und beschloss mit 7 zu 6 Stimmen, an dieser festzuhalten. Sie liegt Ihnen nun vor.
Als Ihr Kommissionsberichterstatter - im Formellen wie im Materiellen - empfehle ich Ihnen, die Vorlage heute im Rat zu behandeln, in diesem Fall ginge Sie dann an den Nationalrat zur weiteren Vorprüfung. Der Ordnungsantrag, das kann ich auch sagen, entspricht inhaltlich der Meinung der Minderheit der Kommission; es wurde, wie gesagt, mit 7 zu 6 Stimmen entschieden. Die Minderheit möchte nun erst einmal die Kommission eine Vorlage ausarbeiten lassen und dann im September die gesamthafte Debatte führen.
Ganz zum Schluss kann ich Ihnen noch mitteilen, dass die Parlamentsdienste, sicher auch zusammen mit der Verwaltung, bereits dran sind, die Texte für den einen wie den anderen Fall zu entwerfen, sodass die SPK-S - wie auch immer Sie heute beschliessen -, wenn sie dann zuständig sein darf, zuhanden des Bundesrates und später auch des Ständerates die Vorlage verabschieden kann und so die gemeinsame Debatte ohne Zeitverzug möglich ist.