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preparatory:AB 376767

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2026-06-15

Wortprotokoll

Mit ihrem Master in Advanced Practice Nursing (APN) verfügen die Pflegeexpertinnen und -experten APN über fundierte Kompetenzen und Kenntnisse, was es ihnen ermöglicht, bestimmte medizinische Leistungen in Zusammenarbeit mit einem verantwortlichen Arzt oder einer verantwortlichen Ärztin zu erbringen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20.[NB]Mai 2026 entschieden, dass er ein Szenario bevorzugt, bei dem die APN mit Ärztinnen und Ärzten unter einem Dach zusammenarbeiten. Dieser Rahmen gewährleistet am besten die notwendige Koordination der Behandlung und erlaubt es, die Hausärzte zu entlasten und die Versorgung zu verbessern. Die von der Ärzteschaft und den APN erbrachten Leistungen sollen von jener Einrichtung abgerechnet werden, die als Leistungserbringerin zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auftritt.

Das Eidgenössische Departement des Innern wurde mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung beauftragt. Welche Leistungen die APN im Detail zulasten der OKP erbringen können, wird nach Prüfung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit festgelegt.