Schläfli Nina · Nationalrat · 2026-06-15
Schläfli Nina · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-15
Wortprotokoll
Die Meinungen über die Bestimmung in Artikel 10 Absatz 1bis[NB]a des vorliegenden Gesetzes über die politischen Rechte reichen derzeit von "überhaupt nicht nötig" bis zu "elementarer Kern dieser Vorlage". Letztgenannte Meinung wird damit begründet, dass die parlamentarische Initiative 24.423, "Für mehr Klarheit bei der Zuteilung der Abstimmungsvorlagen auf die Abstimmungstermine", die Grundlage dieses Artikels bilde; dieser haben beide Staatspolitischen Kommissionen (SPK) Folge gegeben.
Die grösstmögliche Minderheit der SPK-N ist nach wie vor der Ansicht, dass es zur Frage, wie der Bundesrat bei der Planung von Abstimmungen über abstimmungsreife Initiativen und Referenden vorgehen soll, einer klaren gesetzlichen Grundlage bedarf. Der grosse Spielraum, der derzeit besteht, soll so eingeschränkt werden, dass in Zukunft nicht mit strategischen Überlegungen und vorgeschobenen Begründungen umstrittene Initiativen und Referenden auf die Abstimmungstermine verteilt werden können.
Dass dieser Spielraum, wie er heute besteht, auch tatsächlich genutzt wird, hat der Bundesrat in der Vergangenheit zwar nicht oft, aber doch immer wieder bewiesen, zuletzt etwa bei der Ankündigung der Abstimmungsvorlagen für den Termin im September. Selbst wenn Sie der Ansicht sind, dass das im Rahmen des Zulässigen sei oder dass sich der Bundesrat an die Vorgaben halte und bei der Zuteilung der Abstimmungsvorlagen sicher nicht trickse, ist festzuhalten, dass wir Gesetze für die Zukunft und für zukünftige Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat machen. Sinnvollerweise klären wir diese Frage in dieser Vorlage und mit dieser Revision und nicht erst beim nächsten Fall, von dem sich dann andere Fraktionen und Parteien betroffen fühlen und dann doch Handlungsbedarf sehen.
Ich schliesse gleich noch die Fraktionsmeinung an: Die SP-Fraktion unterstützt die Minderheit Schläfli Nina und folgt bei der zweiten Differenz der Mehrheit.