Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-15
Wortprotokoll
Ja, ich bin nicht befriedigt, weil das sehr wichtig und für die Schweiz in völkerrechtlicher Hinsicht eine äusserst prekäre Situation ist. Auslöser meiner Interpellation ist der Entscheid des UNO-Kinderrechtsausschusses in einem Aargauer Fall, in welchem das letztinstanzliche Bundesgerichtsurteil aufgehoben wurde. Die Antwort des Bundesrates auf die Frage der Interpellation, ob die UNO-Vertragsorgane als oberste Gerichtsinstanz die schweizerischen Bundesgerichtsinstanzen aushebeln, ist für mich nicht befriedigend.
Der Informationsgehalt der Antwort des Bundesrates ist sehr präzis. Für mich ist schockierend, wie der Bundesrat festhält, dass zwischen dem 1.[NB]Januar 2021 und dem 31.[NB]März 2026 201 Individualmitteilungen eingereicht und in sage und schreibe 170 Fällen vorsorgliche Massnahmen angeordnet wurden. Der Erlass von vorsorglichen Massnahmen durch die UNO-Instanzen bewirkt, dass der Vertragsstaat für die folgenden Jahre der Verfahrensdauer, für mindestens drei Jahre, gehalten ist, diesen vorsorglichen Massnahmen Folge zu leisten. Anders als bei der Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, bei der einem Gesuch um vorsorgliche Massnahmen nur in absoluten Ausnahmefällen entsprochen wird, wurden durch die UNO-Instanzen in über 80 Prozent der Fälle vorsorgliche Massnahmen erlassen.
Dies hat gravierende Konsequenzen für den Vertragsstaat, insbesondere für die Schweiz. Der Vertragsstaat muss gestützt auf diese vorsorglichen Massnahmen alle Massnahmen treffen, um einen nicht wiedergutzumachenden Schaden für das oder die Opfer zu vermeiden. Im Falle des behinderten Kindes im Kanton Aargau müsste die Schweiz für die Verfahrensdauer, das heisst für mindestens drei Jahre, dem Gesuch des Kindes entsprechen und es in einer Regelklasse unterrichten. Jede andere Massnahme oder jede Weigerung, diese Massnahme umzusetzen, wäre eine gravierende Verletzung von Völkerrecht und würde zwangsläufig zu einer Verurteilung der Schweiz wegen Verletzung des Völkerrechts führen.
Völlig unbefriedigend ist die Antwort des Bundesrates betreffend die Ratifizierung der Zusatzprotokolle. Einerseits behauptet der Bundesrat, dass den vorsorglichen Massnahmen keine rechtliche Verbindlichkeit zukomme. Andererseits, einen Satz später - ich hätte da wenigstens ein Kapitel dazwischengeschoben, damit es nicht so auffällig ist -, weist er darauf hin, dass die Schweiz im Rahmen der Verfahren vor den UNO-Gerichtshöfen in guten Treuen den vorsorglichen Massnahmen Folge leisten müsse und sie grundsätzlich gehalten sei, vorsorgliche Massnahmen umzusetzen, dies mit Verweis auf das Bundesblatt (BBl 2016 217, 232). Damit ist ein offenkundiger Konflikt zwischen der Rechtskraft eines bundesgerichtlichen Urteils, wie im Falle des Mädchens im Kanton Aargau, und den vorsorglichen Massnahmen des UNO-Ausschusses, welche das Bundesgerichtsurteil faktisch ausser Kraft setzen, gegeben. Dieser Konflikt wird durch die Antwort des Bundesrates nicht aufgelöst und würde effektiv dazu führen, dass der Schweiz in den 170 Fällen, in denen sie den vorsorglichen Massnahmen nicht nachkommt, eine eklatante Verletzung des Völkerrechts vorgeworfen werden könnte.
Aus der Antwort des Bundesrates ergibt sich, dass der Schutzbereich der Abkommen, dieser Zusatzprotokolle, bereits durch die Europäische Menschenrechtskonvention abgedeckt ist. Die Doppelspurigkeit zwischen den UNO-Instanzen und dem EGMR muss erst recht zu einem Problem werden, bzw. wir schaffen in unserem Parlament dieses Problem selbst. Korrekterweise ist nämlich die Schweiz selbst für die Ratifizierung der Zusatzprotokolle verantwortlich. Wir können dies auch unterlassen.
Das ist der springende Punkt. Der Bundesrat ist dringend aufgefordert, sämtliche Zusatzprotokolle, die in der Antwort auf die Interpellation 26.3222 erwähnt wurden, bis Ende Jahr zu kündigen und damit Verfahren vor den UNO-Instanzen zu vermeiden, da dies einerseits dem Ansehen des Schweizerischen Bundesgerichtes, der schweizerischen Justiz und der Schweiz selbst schadet und andererseits zu Doppelspurigkeiten zwischen dem Rechtsweg an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Rechtsweg an die UNO-Instanz führt. Die Schweiz hat offensichtlich sehr leichtfertig und unüberlegt - damit meine ich auch unser Parlament, insbesondere den Ständerat - Zusatzprotokolle ratifiziert, ohne sich über die Folgen der Ratifizierung Gedanken zu machen. Zukünftig ist daher insbesondere bei allen völkerrechtlichen Verträgen darauf zu achten, dass Zusatzprotokolle mit der Begründung von Individualrechten nicht mehr ratifiziert werden.
Wir erinnern uns an unsere Diskussionen im Bereich des Arbeitsrechtes - ILO -, als wir Zusatzratifikationen hätten vornehmen müssen. Glücklicherweise haben wir das verweigert. Stellen Sie sich vor, wir hätten im Arbeitsrecht Zusatzprotokolle unterzeichnet, welche den betroffenen Parteien den Weg vom Bundesgericht an die UNO-Instanzen ermöglicht hätten.
Das Gleiche gilt auch im Bereich der Behindertengleichstellung. Nach meiner Kenntnis befasst sich das EDI damit, ein Abkommen im Bereich der Behindertengleichstellung zu ratifizieren. Ich brauche Ihnen nicht zu erklären, welche Folgen das für die Schweiz hätte. Wir installieren damit eine weitere Gerichtsinstanz oberhalb des Schweizerischen Bundesgerichtes.
Daher bitte ich den Bundesrat, diese Zusatzprotokolle bis Ende Jahr zu kündigen und dem Parlament einen entsprechenden Antrag zu unterbreiten. Eine zweite Möglichkeit wäre, gegenüber der schweizerischen Justiz verbindlich zu erklären, dass allfälligen vorsorglichen Massnahmen der UNO in diesem Bereich keine Folge geleistet werden muss; das halte ich für äusserst problematisch. Andernfalls werden wir, das Parlament, mit Sicherheit darüber entscheiden müssen, ob wir es zulassen, dass bundesgerichtliche, letztinstanzliche Urteile über vorsorgliche Massnahmen von UNO-Instanzen aufgehoben werden können.
Ich halte diese Situation für äusserst prekär, und die Zunahme dieser Verfahren ist offenkundig. Wir müssen uns aber auch selbst an der Nase nehmen. Wir winken im Ständerat ohne Abschätzung der Konsequenzen solche Vertragswerke durch und stellen später erstaunt fest, dass ein Vertrag nicht nur Rechte, sondern eben auch Verpflichtungen mit sich bringt - insbesondere, wenn es um Zusatzprotokolle geht, die Individualrechte statuieren, die es den Schweizerinnen und Schweizern und allen, die in der Schweiz wohnhaft sind, ermöglichen, das Schweizerische Bundesgericht schachmatt zu setzen.
Ich gehe davon aus, dass der Bekanntheitsgrad des Urteils betreffend das Mädchen im Kanton Aargau dazu führen wird, dass meine Gilde und mehr und mehr auch die Rechtsuchenden die Möglichkeiten solcher vorsorglicher Massnahmen in der Schweiz erkennen werden. Die Anwälte werden diesen Weg einschlagen. Das heisst, man wird im Bundesamt für Justiz eine neue Abteilung zur Behandlung solcher Individualbeschwerden vor dem UNO-Gerichtshof schaffen müssen, mit sehr viel Personal. Das ist nicht wünschenswert und führt zu einem Super-GAU für das Schweizerische Bundesgericht.
Ich bitte Sie daher um eine schnelle und harte Reaktion. Ansonsten muss das Parlament entscheiden, ob es diesen Irrsinn weiter unterstützen wird.