Pfister Martin · Bundesrat · 2026-06-16
Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-16
Wortprotokoll
Die Motion nimmt ein wichtiges Thema auf. In der modernen Kriegsführung ist nicht mehr so klar zwischen Krieg und Nichtkrieg zu unterscheiden, sondern der Krieg hat fliessende Grenzen, wie das der Begriff der hybriden Kriegsführung ausdrückt. Wenn diese Grenzen fliessend sind, sind auch die Grenzen zwischen Armee-Einsatz und Verantwortlichkeiten von Kantonen und Unternehmen fliessend.
Die Motion nimmt deshalb eine wichtige Frage auf, die sich im Bereich des Schutzes des Schweizer Luftraums bei einer Bedrohung unter der Kriegsschwelle tatsächlich stellt. Für die aktive Bekämpfung von verdächtigen Drohnen fehlen heute angemessene, explizite Befugnisse, klare Zuständigkeiten und Selbstschutzbefugnisse. So darf die Polizei bei unmittelbarer Gefahr zwar einschreiten, doch für präventive Abwehrsysteme, beispielsweise bei Flughäfen oder Kraftwerken, fehlt diese spezifische gesetzliche Basis oft, die auch die Haftung bei Fehlfunktionen oder Kollateralschäden regelt.
Des compétences clairement définies et des pouvoirs adéquats en matière de protection de l'espace aérien contribuent à la sécurité de la Suisse, tant en situation normale qu'en situation extraordinaire.
Vor diesem Hintergrund ist die Überprüfung und gegebenenfalls die Anpassung der rechtlichen Grundlagen sinnvoll. Entsprechende Arbeiten wurden bereits in die Wege geleitet.
Ich empfehle Ihnen im Namen des Bundesrates die Annahme der Motion. [GZ]