Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-16
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-16
Wortprotokoll
Je me permets de répondre en allemand. Cela permettra aux visiteurs de comprendre les arguments du Conseil fédéral.
In Verfahren, die Kinder betreffen, gelten der Untersuchungs- und der Offizialgrundsatz. Das heisst, dass die zuständige Behörde, sei es ein Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, alle zur Feststellung des Kindeswohls relevanten Umstände berücksichtigen und die für das Kind beste Lösung treffen muss. Dabei ist sie verpflichtet, die Möglichkeit von häuslicher Gewalt zu prüfen und die geeigneten Schutzmassnahmen zu ergreifen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.
Der Bundesrat setzt sich aktiv für die Umsetzung der Anforderungen der Istanbul-Konvention ein. Diese ist in der Schweiz seit dem 1.[NB]April 2018 in Kraft. Ihre Umsetzung und Einhaltung ist eine Priorität für den Bundesrat und insbesondere für mein Departement. Angesichts der Empfehlungen der Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Grevio) sowie der im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann durchgeführten Studien erscheint es sinnvoll, zu prüfen, wie die Umsetzung von Artikel 31 noch weiter gestärkt werden kann. Dieser Ansatz fügt sich nahtlos in die nationale Strategie gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt ein, die am 5.[NB]Februar 2026 vom Eidgenössischen Departement des Innern und meinem Departement lanciert wurde. Er fügt sich zudem in weitere laufende Arbeiten in diesem Bereich ein, insbesondere in die Roadmap von Bund und Kantonen gegen häusliche Gewalt, über die am 27.[NB]April 2026 Bilanz gezogen wurde.
Wie damals angekündigt, erarbeitet mein Departement derzeit eine Gesetzesvorlage, zu der die Vernehmlassung Anfang nächstes Jahr vorgesehen ist. Diese Vorlage zielt darauf ab, den Schutz vor häuslicher Gewalt im Zivil- und im Zivilprozessrecht zu verbessern, indem insbesondere die Berücksichtigung von Gewalt innerhalb der Elternbeziehung in familienrechtlichen Verfahren gestärkt wird. Darüber hinaus wird dieses Ziel auch im Rahmen der laufenden Revision des Familienverfahrensrechts verfolgt, wozu ein Vorentwurf ebenfalls bis Ende 2026 oder Anfang 2027 vorliegen soll.
Aus diesen Gründen schlägt der Bundesrat die Annahme des Postulates vor.