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Jans Beat · Bundesrat · 2026-06-16

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-06-16

Wortprotokoll

Der Anstieg der Zahl von Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld zwingt uns, der Realität ins Auge zu blicken. Hinter jedem Fall steht ein zerstörtes Leben, eine zerbrochene Familie und immer die gleiche Frage: Hätte man das Drama verhindern können?

Ist in einem Haushalt eine Schusswaffe verfügbar, kann der Schritt zur Tat schneller erfolgen. Das haben mehrere Studien bestätigt. Deshalb darf eine Waffe, die vom Staat abgegeben wurde, niemals dazu beitragen, solche Verbrechen zu begehen. Es geht dabei auf keinen Fall um Generalverdächtigungen gegenüber ehemaligen Armeeangehörigen, sondern um die Tatsache, dass jeder Tötungsfall einer zu viel ist.

Es gibt bereits Massnahmen, um Tötungsdelikten mit Armeewaffen vorzubeugen. Seit 2010 muss ein ehemaliges Armeemitglied, das seine Ordonnanzwaffe zivil erwerben will, über einen Waffenerwerbsschein verfügen. Einen Waffenerwerbsschein erhält nur jemand, bei dem weder Hinweise auf eine mögliche Dritt- und Selbstgefährdung noch weitere Hinderungsgründe vorliegen, zum Beispiel Strafregistereinträge. Für die Übernahme des Sturmgewehrs muss zusätzlich der Nachweis erbracht werden, dass während der letzten drei Jahre vier Bundesübungen absolviert wurden, also das obligatorische Schiessen oder das Feldschiessen.

Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass zusätzliche Massnahmen gerechtfertigt sind, um weitere vermeidbare Tötungen zu verhindern und Menschenleben zu schützen. Die Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann hat gezeigt, dass bei häuslichen Tötungen mit einer Schusswaffe auf der Täterseite ältere Schweizer Männer übervertreten sind. Ehemalige Armeewaffen sind hier ein zusätzliches Risiko.

Die Motion sieht vor, privatisierte Waffen einzuziehen, wenn diese seit mehr als zehn Jahren nicht mehr im Schiesssport verwendet wurden. Die Massnahme verfolgt das Ziel, Leben zu schützen, indem Waffen, die nicht mehr gebraucht werden, gezielt aus dem Verkehr gezogen werden.

Es ist klar: Die Umsetzung dieser Motion hat Konsequenzen. Sie kann zum Entzug einer privatisierten Waffe führen und tangiert damit Privateigentum. Das setzt eine klare gesetzliche Grundlage voraus und verlangt die Einhaltung des Verhältnismässigkeitsprinzips und, falls erforderlich, eine Entschädigungsregelung. In der Praxis ist zudem die Identifikation der betroffenen Waffenbesitzerinnen und -besitzer anspruchsvoll. Die Armee bewahrt diese Daten während fünf Jahren auf. Die Waffenregister liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Bund und Kantone müssten deshalb eng zusammenarbeiten, um sich zu koordinieren und den Entzug dann umsetzen zu können. Bei einer Annahme der Motion würde das EJPD mit den betroffenen Stellen Lösungen suchen und definieren, wie eine wirksame und verhältnismässige Umsetzung in der Praxis sichergestellt werden kann.

Trotz der genannten Herausforderungen hat die Motion das richtige Ziel, nämlich das Risiko von Tötungen im häuslichen Umfeld zu reduzieren. Ich sage es noch einmal: Jedes solche Tötungsdelikt ist eines zu viel.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, diese Motion anzunehmen.

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