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Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2026-06-16

Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-16

Wortprotokoll

Eine vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann herausgegebene Studie mit dem Titel "Tötungsdelikte mit Schusswaffen im häuslichen Bereich" kommt zu einem bedenklichen Ergebnis, das aufschrecken sollte. Bei den meisten Schusswaffentötungen im häuslichen Bereich werden Faustfeuerwaffen und ehemalige Militärwaffen verwendet. Ich zitiere gerne aus der Studie: "[...] in Anbetracht der Tatsache, dass bei häuslichen Schusswaffentötungen auf der Täterseite ältere Schweizer Männer übervertreten sind, stellen ehemalige Armeewaffen insbesondere bei Konstellationen, in denen ältere Männer ihre Partnerinnen töten und anschliessend Suizid begehen, einen Risikofaktor dar."

In Zahlen ausgedrückt heisst das Folgendes: 85,4 Prozent aller häuslichen Schusswaffentötungen zwischen 2015 und 2022 wurden von Schweizer Staatsangehörigen begangen. Diese hatten ein Durchschnittsalter von 63,2 Jahren. Die überwiegende Zahl der Opfer war weiblich mit einem Durchschnittsalter von 54,2 Jahren. Das ist also eine weitere Form von Femiziden, die vor allem Frauen mit älteren Partnern betrifft. Allein 2025 waren es wieder fünf Fälle mit über 70-jährigen Tätern.

Hinter diesen besonders besorgniserregenden Zahlen verbergen sich wenig bedachte Langzeitwirkungen, die eintreten können, wenn die Armee einem Angehörigen bei dessen Entlassung aus der Militärdienstpflicht die persönliche Waffe als Eigentum überlässt. Ich rede hier bewusst nur in der männlichen Form. Bei dieser Abgabe prüft die Armee nebst dem Waffenerwerbsschein leider nur Kriterien, die die Vergangenheit betreffen. Sie schaut nie in die Zukunft. Das Sturmgewehr kann behalten, wer in den drei Jahren zuvor mindestens vier Bundesübungen im 300-Meter-Schiessen absolviert hat. Eine weitere Überprüfung, ob man die Waffe zum Beispiel weiterhin für den Schiesssport benötigen wird, findet nicht statt.

Es wird sogar noch problematischer. Die Pistole 12/15 wird nicht als Eigentum überlassen - so weit, so gut. Als Ersatz wird jedoch, solange Vorrat besteht, die Pistole 49 angeboten, und zwar selbst jenen, die gar keinen Schiesssport betreiben. Dieses Verschenken von Schusswaffen kann ich aus Sicherheitsgründen wirklich in keinster Art und Weise nachvollziehen. Es ist nicht Aufgabe der Armee, Schweizer Männern die Tatwaffe für häusliche Tötungsdelikte leichtfertig und offensichtlich sehr grosszügig zu überlassen. Die Verantwortung des Staates für die Privatisierung von Armeewaffen erlischt nicht, weil dieser Vorgang möglicherweise Jahrzehnte zurückliegt. Ganz im Gegenteil: Im Verlauf der Zeit entfällt meiner Meinung nach jede Rechtfertigung für die Überlassung der Ordonnanzwaffe als Eigentum. Wer diese nicht einmal mehr für den Schiesssport gebraucht, soll sie an den Staat zurückgeben müssen.

Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, warum man sich so an Waffen klammert, die man gar nicht mehr benutzt. Es hat wohl etwas mit Sentimentalität zu tun. Dafür gibt es aber im Zusammenhang mit Schusswaffen meiner Meinung nach keinen Platz. Je mehr Waffen im Umlauf sind, desto mehr Tötungsdelikte gibt es. Das belegen zig internationale Studien, vor allem amerikanische. Übrigens führt die Verfügbarkeit von Schusswaffen nicht nur zu mehr Mördern, sondern leider auch zu mehr Selbstmördern. Meistens sind es ja erweiterte Suizide. Schusswaffen im Haus verdreifachen das Suizidrisiko. Dazu gibt es von Stop Suicide auch eine Studie.

Eine Präzisierung möchte ich hier aber doch noch anbringen, weil ich oft dazu gefragt wurde. Aus meiner Sicht ist es problemlos, wenn historische Schusswaffen im Familienbesitz bleiben können. Schon heute sieht das Waffengesetz in Artikel 28c Absatz 2 Ausnahmen für Sammlertätigkeit sowie das Aufbewahren von Waffen für Zwecke der Bildung, der Kultur, der Forschung und für historische Zwecke vor. Aber man muss dann die nötigen Sicherheitsmassnahmen vorkehren. Die Motion sagt nirgends, dass diese Ausnahmen für Sammler und für historische Zwecke ausgehebelt werden sollen. Die Motion will ja einfach auf dem bestehenden Waffengesetz aufbauen.

Ich habe erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat meine Motion zur Annahme beantragt, damit man einen wichtigen Beitrag zur Prävention von häuslichen Schusswaffentötungen leisten kann.

Ich bitte Sie daher, meine Motion zu unterstützen.