Hess Lorenz · Nationalrat · 2026-06-17
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-17
Wortprotokoll
Die SGK empfiehlt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen, auf diese Vorlage einzutreten und ihr im Sinne des Entwurfs auch zuzustimmen. Konkret geht es darum, dass wir eine befristete Verlängerung der Ausnahme von der dreijährigen Tätigkeitspflicht beschliessen.
Die dreijährige Tätigkeitspflicht wurde eingeführt, um die Zulassung zu steuern. Konkret wurde sie so umgesetzt, dass in verschiedenen Fachbereichen die Ärztinnen und Ärzte eine dreijährige Tätigkeit an einer zertifizierten Ausbildungsstätte nachweisen müssen. Wir haben bereits eine Ausnahme von dieser Pflicht beschlossen. Heute geht es darum, diese Ausnahme für bestimmte Bereiche zu verlängern.
Im Jahr 2020 wurde Artikel 37 KVG revidiert, und die Zulassungsvoraussetzungen für Ärztinnen und Ärzte wurden so definiert, dass für die Zulassung unter anderem drei Jahre Tätigkeit an einer Weiterbildungsstätte nachgewiesen werden müssen. Nach der Inkraftsetzung 2022 hat sich gezeigt - das kam namentlich aus den Kantonen, die ja für die Versorgung zuständig sind -, dass sich regional und auch fachgebietsbezogen Unterversorgungen ergeben können. Deshalb haben wir bereits im Jahr 2023 eine entsprechende Verlängerung beschlossen. Eine Verlängerung gilt es jetzt nochmals befristet bis zum Jahr 2032 zu beschliessen - so lautet der Antrag des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission.
Die zwei Minderheitsanträge werden ja dann noch vorgestellt.
Die Minderheit de Courten beantragt Nichteintreten. Sie lehnt den Entwurf der Mehrheit ab, weil sie ihn für ein falsches Signal hält und weil sie es für eine Tatsache hält, dass schon genügend Massnahmen für die Grundversorgung ergriffen werden.
Die Mehrheit empfiehlt Ihnen ebenfalls, den Antrag der Minderheit Hässig Patrick abzulehnen, dies bei einem Stimmenverhältnis von 12 zu 12 mit Stichentscheid der Präsidentin. Die Mehrheit ist hier der Meinung, dass Psychiatrie und Psychotherapie nicht von dieser dreijährigen Tätigkeitspflicht ausgenommen werden sollten. Die Mehrheit ist der Meinung, dass das eben nicht nötig ist und dass das in einem gewissen Sinne zu einer "Mengenausweitung" führen könnte. Die Minderheitsanträge werden Ihnen ja gleich noch vorgestellt.
Wir empfehlen Ihnen, der Mehrheit zu folgen, das heisst einzutreten und der Vorlage zuzustimmen; das heisst auch, den Minderheitsantrag de Courten auf Nichteintreten und den Minderheitsantrag Hässig Patrick abzulehnen. Die Vorlage wurde in der Kommission insgesamt mit 17 zu 7 Stimmen angenommen. Die Mehrheit beantragt Ihnen Zustimmung.