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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2026-06-17

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2026-06-17

Wortprotokoll

Diese Vorlage ist eine reine Symptombekämpfung. Warum? Wir bilden in der Schweiz nach wie vor zu wenig Ärztinnen und Ärzte aus und können sie zu wenig im Beruf halten. Es gibt also sehr viel Ähnlichkeit mit der Pflege. Ein Drittel der Hausärztinnen und Hausärzte ist 60 Jahre alt oder älter. Wir ziehen eine bedeutende Zahl von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland in die Schweiz ab. Einerseits profitieren wir davon, dass wir ihre Ausbildung nicht finanzieren mussten. Andererseits entziehen wir dem Ausland die dort ebenfalls dringend benötigten Fachkräfte und verschärfen so den Fachkräftemangel in anderen Ländern. In der Schweiz besitzen heute 43 Prozent der Ärztinnen und Ärzte ein ausländisches Diplom. In den Grenzregionen und im ländlichen Raum ist die Abhängigkeit vom Ausland noch ausgeprägter.

Eigentlich müssten wir das Problem an der Wurzel packen, das heisst, den Numerus clausus, so, wie er heute funktioniert, hinterfragen. Das ist erkannt, und wir hatten hier im Parlament auch schon einige Vorstösse dazu - auch Vorstösse, die gutgeheissen wurden. Der Lead ist beim SBFI, der Lead ist nicht beim EDI. Ich weiss nicht, ob die Umsetzung stockt. Ich weiss nicht, wie die Kommunikation ist. Sie scheint mir sehr dürftig zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Ausbildungsplätze immer noch sehr zögerlich ausgebaut werden und dass die föderalen Strukturen auch in diesem Bereich mehr hinderlich als förderlich sind.

Eine weitere Massnahme ist die Umsetzung der Vorlage zu den Advanced Practice Nurses als Leistungserbringer im KVG. Diese Vorlage kommt leider erst im Sommer 2028 in den Bundesrat. Das ist wirklich schade. Die Umsetzung der Vorlage würde die Ärzteschaft entlasten. Dieser lange Zeitrahmen dürfte einmal mehr die Folge der unverantwortlichen Sparpolitik unseres Rates sein.

Die Grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Hässig Patrick, um den Kantonen die Möglichkeit zu geben, dass bei einer Unterversorgung auch die Psychiatrie und die Psychotherapie ausgenommen werden können. Es kann nicht sein, dass sogar suizidgefährdete Personen auf einer Warteliste sind, weil wir eine Unterversorgung haben. Das muss uns doch irgendwie aufrütteln.

Noch einige Worte zur Inkompatibilität mit dem europäischen Recht, dem Freizügigkeitsabkommen: Die Schweiz ist auf die Revision von Anhang 3 angewiesen, damit wir endlich in Echtzeit und auf elektronischem Weg über allfällige Berufsausübungsverbote gegen Personen aus dem Ausland informiert werden, insbesondere über Verbote, die gegen Gesundheitspersonal verhängt wurden. Das ist ein wichtiger Pfeiler, um die Gesundheit unserer Bevölkerung schützen zu können.

Die Grüne Fraktion bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Nichteintretensantrag der Minderheit de Courten also abzulehnen, und bei der Detailberatung den Antrag der Minderheit Hässig Patrick anzunehmen.