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Würth Benedikt · Ständerat · 2026-06-17

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-17

Wortprotokoll

Vielen Dank für die Darlegung aus der Kommission, das war sehr interessant, ich glaube, für alle Beteiligten. Wir sind uns einig, Beschleunigung ist wichtig, Herr Zopfi hat es vorhin bei der Motion Stark gesagt. Sie können es auch im Geschäftsbericht des Bundesgerichtes 2025, den wir heute Morgen gelesen bzw. angehört haben, nachlesen. Auf Seite 75 sehen Sie, wie die Anzahl der Pendenzen bei den Abteilungen IV und V wächst. Konkret haben wir auch in der Finanzkommission im Zusatzbericht zur Staatsrechnung 2025 festgestellt, dass wir bei den erweiterten Verfahren mittlerweile bei 571 Tagen sind, 571 Tage. Das Ziel mit der Asylreform waren ursprünglich 90 Tage; wir überschiessen also um den Faktor 6 - und das mit einer ungebrochenen Dynamik.

Wenn man einen solchen Befund hat, dann müsste man eigentlich alle Ressourcen in dieses Thema stecken. Wir machen aber umgekehrt eine Strategie, indem wir alles möglichst öffnen, und nicht nur Kantone und Gemeinden einladen, sondern es können logischerweise auch NGO mitmachen. Man geht in die Papiere, die im Netz abrufbar sind und macht Grossgruppenveranstaltungen, anstatt dass man die Ressourcen hier, wo es wirklich dringlich und nötig ist, fokussiert. Das verstehe ich einfach nicht mehr.

Es ist nicht so, dass man von der Strategie- in die Umsetzungsphase gekommen ist. Umsetzen, was heisst umsetzen? Umsetzen können wir erst dann, wenn wir konkrete Vorlagen auf dem Tisch haben. Ich habe die Motionen, die wir überwiesen haben, nicht gezählt; besten Dank, Kollegin Friedli, offenbar sind es zwanzig. Das heisst doch konkret, dass der Bundesrat eine Vorlage unterbreiten muss, im Grunde genommen eine grössere Teilrevision des Asylgesetzes. Dann rede ich von Umsetzung, aber doch nicht, wenn irgendwie Konzeptpapiere hin- und hergeschoben werden. Dann beginnt die Umsetzung, bei der konkreten Invollzugsetzung.

Darum erstaunt es mich, wenn die SPK sagt, wir seien in einer Umsetzungsphase. Mitnichten, mitnichten! Wenn Sie schauen, wie diese Übung aufgegleist wurde - ich bin etwas kritisch, weil ich die Unterlagen en détail angeschaut habe: Wenn man in Bern eine Strategie startet, wird zuerst einmal ein Büro beauftragt; in diesem Fall ist das Ecoplan; es gibt weitere bekannte. Ecoplan macht einen grossen Bericht. Dann gibt es eine politische Synthese, eine Asylkonferenz - das war in den Jahren 2024, 2025. Im Jahr 2026 wird in verschiedenen Workstreams und Workshops gearbeitet - schön und gut. Im Jahr 2027, so die Medienmitteilung der Asylkonferenz von Ende November 2025, gibt es dann vielleicht eine Vorlage, vielleicht auch nicht. Bei der Frage der asylsuchenden Kriminaltouristen haben wir beispielsweise überwiesene Motionen verschiedener Herkunft. Auch ein konkreter Vorstoss von Kollegin Moser wurde überwiesen. Hier wird einerseits gesagt, wir prüfen, andererseits wird gesagt, dass man gesetzliche Grundlagen brauche. Das schafft einfach kein Vertrauen. Ich habe mir überlegt, wann wir in den letzten zwei, drei Jahren überhaupt eine Asylgesetzrevision auf dem Tisch gehabt haben. Wir haben sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des EU-Migrationspaktes auf dem Tisch gehabt. Da hätte man eine konkrete Umsetzung machen können. Wenn die Kommissionssprecherin sagt, wir seien in der Umsetzung: Wieso hat man dort nicht konkrete Vorlagen gebracht, die die Vorstösse des Parlamentes umgesetzt hätten? Oder wir haben das EP 27 auf dem Tisch gehabt. Dort hat sogar das Parlament selbst, Kollege Zopfi hat es erwähnt, aus der Finanzkommission heraus das Asylgesetz angepasst, hat für Mehrfachgesuche und Wiedererwägungsgesuche eine Karenzfrist eingebaut. Das können wir als Parlament schon machen, aber ich hätte eigentlich erwartet, dass das der Bundesrat macht, wenn er schon einen konkret überwiesenen Vorstoss hat, der in Richtung Beschleunigung geht, und wenn er schon den Befund sieht, dass wir komplett aus dem Ruder laufen, was die Verfahrensdauern anbelangt.

Ich meine, so kann man natürlich kein Vertrauen aufbauen, und so muss man sich auch nicht wundern, dass laufend Vorstösse überwiesen werden. Kollegin Z'graggen, die Berichterstatterin, sagte, dass es sein könnte, dass diese Motion die Asylstrategie übersteuere. Ich bin institutionell an einem völlig anderen Ort: Ich muss sagen, die Asylstrategie kann nicht das Parlament übersteuern, denn das Parlament erteilt die Aufträge. Man kann doch nicht sagen, okay, wir machen einen dreijährigen Prozess, die Asylstrategie 2027, und das, was im Parlament läuft, das nehmen wir einfach laufend entgegen und schauen dann, wie und in welchem Rahmen auch immer wir es abarbeiten. So geht das doch nicht. Eine Legislatur kann man natürlich auch so absolvieren. So geht es aber eigentlich nicht, das ist nicht mein Verständnis vom Zusammenspiel zwischen Parlament und Regierung.

Und dann lese ich in diesem Papier zur Asylstrategie 2027 - hören Sie gut zu -, dass tatsächlich darüber nachgedacht wird, einen neuen Zielwert im Bereich der erweiterten Verfahren festzulegen. Wir haben also den Befund, dass wir die Zielsetzung aus der Asylstrategie 2016 überschiessen, und wir überlegen, wie wir die Verfahren beschleunigen können, aber wir überlegen auch noch, wie wir einen neuen Zielwert setzen können. Das ist falsch angedacht. So kann es meines Erachtens nicht gehen.

Es wird offensichtlich, wenn man diese Papiere liest - und das bestreite ich ja gar nicht -, dass es Konzepte für ausreichende und rasch aktivierbare Unterbringungsstrukturen, für ein abgestimmtes Krisenmanagement sowie für ein schwankungstaugliches Asylsystem braucht; so weit, so gut. Woran erinnern wir uns? Natürlich an die seinerzeitige Diskussion um die Asylcontainer. Ich kann auch zwischen den Zeilen lesen. Wieso sind die Kantone hier so motiviert? Wahrscheinlich, weil sie nochmals eine Erwartung in diese Richtung haben. Aber der Ständerat hat hier viermal Nein gesagt. Wir müssen beschleunigen und nicht Strukturen und Prozesse und Ressourcen aufbauen. Da liegt die Hauptpriorität, und darum ist diese Motion eben nach wie vor wichtig; nicht als Zeichen, das möchte ich betonen, es ist nicht eine Zeichensetzung, die wir hier machen, sondern die Motion ist materiell richtig und wichtig, damit uns der Bundesrat nun konkret die Vorlagen bringt, die er eigentlich auch im Zuge der Umsetzung bereits überwiesener Vorstösse unterbreiten müsste.

Das sind meine Überlegungen, wieso diese Motion nach wie vor richtig und wichtig ist, wieso sie nach wie vor aktuell ist und wieso ich mit dieser Motion auch klar die Erwartung verbinde, Herr Bundesrat, dass man zur Umsetzung der überwiesenen Vorstösse nun endlich eine grössere Teilrevision des Asylgesetzes bringt. Unser Parlament kann letztlich nur Recht setzen, wenn wir eine Vorlage auf dem Tisch haben - mit Motionen erteilen wir nur Aufträge, aber Rechtsetzung passiert dann, wenn wir eine Vorlage haben. Und hier haben wir keine Vorlage, das ist doch das Problem, ausser eben im Zusammenhang mit dem EP 27 und dem EU-Migrations- und Asylpakt.

In diesem Sinne bin ich dezidiert der Auffassung, dass die Motion nach wie vor richtig und wichtig ist. Die Kantone, die Gemeinden und der Bund können weiterhin gut zusammenarbeiten. Aber einfach eine Strategie vorzuschieben und gleichzeitig die Bearbeitung und Umsetzung von Vorstössen auf die lange Bank zu schieben, das möchte ich persönlich, das muss ich klar sagen, nicht mehr akzeptieren.