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Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-22

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22

Wortprotokoll

Die Bestimmungen über die Kürzung und Verweigerung von Leistungen wurden sowohl von der Subkommission als auch von der Kommission des Nationalrates, aber auch vom Nationalrat selber ausführlich diskutiert. Die nun vom Nationalrat beschlossene Regelung stellt einen breit abgestützten Kompromiss dar. Es kann an dieser Stelle wieder einmal darauf aufmerksam gemacht werden, dass mit dem Allgemeinen Teil grundsätzlich keine materiellen Änderungen der geltenden gesetzlichen Regelungen vorgenommen werden sollen, auch wenn dies von gewissen Kreisen immer wieder versucht worden ist. Im Bereich der Leistungskürzungen wurden in letzter Zeit bereits einige Verbesserungen für die Versicherten geschaffen, sei dies durch ein Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes, sei dies durch die aufgrund der Parlamentarischen Initiative Suter (94.427) erarbeiteten Beschlüsse, die ebenfalls eine breit abgestützte Kompromisslösung darstellen, die nun in Artikel 27 enthalten ist.

Im Hinblick auf die nach langem Ringen erzielte Kompromisslösung müssen also weiter gehende Anträge abgelehnt werden. Das galt unter anderem auch für den Antrag Jutzet im Nationalrat, der die Kürzungsmöglichkeiten bei Vergehen ausschliessen wollte. Das hätte nämlich zur Konsequenz gehabt, dass bei Strassenverkehrsvergehen, beispielsweise bei Fahren in angetrunkenem Zustand, nicht mehr gekürzt werden könnte. Dies wäre aus sozialpolitischer Optik äusserst fragwürdig. Ich bitte Sie deshalb, Artikel 27 so zu verabschieden, wie er im Nationalrat mit der Kürzungsmöglichkeit auch bei Vergehen beschlossen worden ist.

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